121⸸⁵Abgaben unterworfen seyn sollte. Siewollten im Staate keine andern Gesetze gelten lassen,als die sie selbst sich vorschreiben würden; sie wolltenihre Handlungen keinem Richter unterwerfen; wolltensich nichts vorschreiben, ihre Menschenrechte nicht imMindesten einschränken lassen; sie wollten auf keineWeise durch ein allgemein als gültig anerkanntes Her-kommen gebunden seyn; keine Sitten und Gebräuchesollten ihr Thun und Lassen bestimmen; sie wolltenvon dem, was sie erwürben, nichts abgeben; zur Be-soldung nothwendiger Beamten, zur Unterhaltungder Armeen, die das Land bewachen und im Noth-falle vertheidigen, zur Unterstützung der Dürftigen,zur Verpflegung und Unterweisung verlassener Kinder,zur Versorgung der armen Verwittweten, kurz zu kei-ner bürgerlichen Anstalt Beyträge liefern; sie wolltenmit einem Worte, ungebunden, zügellos und ganzihrer eigenen Willkühr überlassen bleiben. Wer siehtnicht das Ungerechte, Unbillige und Schäd-liche einer solchen Freyheit ein? Wer darf Vor-theile und Wohlthaten von Jemanden als ein Rechtverlangen, und ihm nichts dafür schuldig seyn wollen?Die Thoren! Sie fordern von ihrem VaterlandeSchutz, Unterricht, Versorgung, Erhaltung der Ar-men und Verlassenen und können so ungerecht seyn,dieses als ein Recht anzusehen, wofür sie nichts zu lei-sten, nichts zu erwiedern brauchen! Wie wenn nun der
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Predigten und Reden an Festtagen und bey besonderen Gelegenheiten
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