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2 (1926) Sicht in Vorzeit und Mittelalter
Entstehung
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DIE BAUHÜTTEN

Wie auf allen anderen Lebensgebieten, so bildeten sich, dem Wesen desdeutschen Volkes gemäß, auch in der Kunst Genossenschaften aus, welchedie Träger aller künstlerischen Leistungen wurden und durch ihr ebensowohlgeordnetes als begeistertes Streben das Höchste ermöglichten. Innerhalbdes zünftigen Verbandes wurden in den Meisterschulen und den Steinmetz-hütten die Kunstbeflissenen vom Lehrling an stufenmäßig in strenger Zuchtunterwiesen und nach einem bestimmten Ziele ausgebildet. Sie sollten nichtim bloßen Wissen, sondern vor Allem im Können erprobt werden. Jeder Ge-selle hatte seine Lehr- und Wanderjahre durchzumachen, und Meister wurdenur, wer längere Zeit hindurch in jeder Beziehung berufsmäßig ausgebildet,ein tüchtiges Meisterstück abgelegt hatte. Nur durch die Tüchtigkeit, welchedas Handwerk im strengen Zunftverbande erreicht, konnte man zu der Kunst-fertigkeit gelangen, die gleichsam an jedem einzelnen Steine eines gotischenDoms bemerkbar ist. Nur durch die Stetigkeit und Gleichförmigkeit der da-maligen Arbeitsweise, nur durch die gegenseitige Unterstützung und För-derung der Steinmetzen, Zimmerleute, Schlosser und Metallgießer wurde esmöglich, diese harmonische Fülle der Ausschmückung zu erreichen, welchedas Ganze der Bauten in eine endlose Zahl kleiner und kleinster Teile gliedert,und dieses dennoch in jedem einzelnen Teile zur Ahnung bringt.Um zu Nutz und Frommen der Bauherren wie des gesamten Kunsthand-werkeskünftige Zwieträchten, Mißhelligkeiten, Kummer, Kosten undSchaden" abzuwenden, vereinigten sich um die Mitte des fünfzehnten Jahr-hunderts die vielen längst vorhandenen Bauvereine zu einer allgemeinenBrüderschaft der deutschen Bauhütten. Auf zwei großen Steinmetzenver-sammlungen, im Jahre 1459 in Regensburg und im Jahre 1464 in Speyer,ordneten sich alle Bauhütten und Zünfte durch eine gemeinsame Verfassungden vier Haupthütten von Straßburg, Köln, Wien und Bern unter und über-trugen dem Werkmeister des Straßburger Münsters das Amt eines Obmannesund Oberrichters. Alle Bauhütten erhielten gleiche Regeln, Bräuche undGerichte und solltenrechte Freundschaft, Einhelligkeit und Gehorsamkeit"alsdas Fundament alles Guten" wahren und pflegen. . . .Meister und Gesellen", heißt es in einer Steinmetzensatzung vom Jahre 1462,sollen christliche Ordnung halten, sich einander beistehen, jeden Sonntagin das Hochamt und mindestens alle Jahre zu den heiligen Sakramentengehen". Lebendige Frömmigkeit und ehrbarer Wandel galten als die Grund-pfeiler jeder Hütte.Ein jeglicher Meister", sagt die Satzung,soll seineHütte frei halten, daß darinnen keine Zwietracht geschehe, und soll die Hüttefrei halten wie eine Gerichtsstätte". Jeglicher Genosse hatte eine Wochen-gabe für den Gottesdienst und die Pflege der erkrankten Brüder zu entrichtenund unterstand einer strengen Aufsicht in bezug auf Spiel und Trunk, Un-lauterkeit, Fluchen und Schwören. Der Unterricht des Lehrlings war frei,erdurfte nicht bezahlt werden".

Man rechnete die Bauhütten zu den volksmäßigen Stiftungen und berichteteals einen volkstümlichen Zug aus dem Leben Kaiser Maximilians, daß er

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