Druckschrift 
2 (1926) Sicht in Vorzeit und Mittelalter
Entstehung
Seite
69
Einzelbild herunterladen
 

ungehorsamer Dienstmanne auf Leistung. Es waren Freistätten zum Schirmwider Gewalt, nicht wider den Lauf der Gerichte. So war das Reich der Frankenzur Zeit Karls des Großen, wo es am gewaltigsten und glücklichsten war:der König regierte nicht ohne Schranken, Kirche und Adel hielt er unterAufsicht. Durch dieses Gleichgewicht wurde keine große Tat verhindert, eingroßer König lenkt sein Volk. (Johannes von Müller, Die Geschichte Schwei-zerischer Eidgenossenschaft, 1806.)

DAS LEHNSWESEN

Seitdem die Monarchie Karls des Großen unter schwächeren Nachfolgern derAuflösung entgegeneilte, seitdem sie sodann wirklich zerfallen war und dasDeutsche Reich als der einzige ihrer Bestandteile, in dem das Deutschtumsiegte, seine eigenen Wege ging, schritt die eine Zeitlang gehemmte Entwick-lung der gegen die altgermanische Volksfreiheit ankämpfenden Rechts- undVerfassungsprinzipien unaufhaltsam fort.

Die beiden Bewegungen, von denen die eine in der Richtung von oben nachunten die Volksfreiheit durch Herrschaft und Dienst, die Genossenschaftdurch den Herrschaftsverband verdrängte, die andere in der Richtung vonunten nach oben alles Recht in Grund und Boden versenkte, vom Grund-besitz abhängig machte, zu ihm in Beziehung setzte und ihn analog behandelte,vollendeten sich und vereinten sich zu einem Strom. Als dies geschehen,stand der Feudalstaat fertig da. Denn gerade in der Verschmelzung von Herr-schaft und Dinglichkeit lag sein charakteristisches Merkmal.Herrschaft und Dienst wurden nicht nur für das Recht, sie wurden fürdas gesamte äußere und innere Leben der Nation die treibenden und formen-den Gedanken. In Religion, Poesie, Sitte und Sittlichkeit der Zeit brachteman alle Beziehungen des Menschen zu Gott, des Mannes zum Manne, desMannes sogar zur Geliebten unter den Gedanken des Dienstes und kleidetesie in eine dem alten Treudienste des Dienstmannes gegen seinen Herrn nach-gebildete Form. Selbstvergessende Hingebung und stets bereiter Dienst, Ge-horsam und Treue auf der einen, Huld und Gunst, die Gewährung von Schutzoder Vorteilen auf der andern Seite waren überall der Inhalt solcher Ver-hältnisse.

In politischer Beziehung wurde der Treudienst das den gesamten Staat zu-sammenhaltende Band. Aber nicht ein gleichmäßiges Dienstband verknüpftealle unmittelbar mit dem Haupt des Reiches. Vielmehr waren die Herrschafts-und Dienstverhältnisse je nach Stand des Herrn und des Dieners und nachInhalt der Rechte und Pflichten sehr verschieden geartet, und es war fernerjeder Herr zugleich Dienender eines höheren Herrn, während umgekehrt derDienende Herr eines niederen Dienenden sein konnte. Es ergab sich so einstufenförmig angeordnetes System mannigfacher Dienstverbände, derenjeder durch sein Haupt Teil eines umfassenden Dienstverbandes war; es er-gaben sich die vielverschlungenen Verhältnisse der mittelbaren Herrschaftund der mittelbaren Unterwerfung; es ergab sich die Auffassung aller öffent-lichen Gewalt als einer in den Formen des Dienstamts von einem oberen

69