Druckschrift 
2 (1926) Sicht in Vorzeit und Mittelalter
Entstehung
Seite
68
Einzelbild herunterladen
 

Sie standen unter Karl, wie unter Alexander dem Großen, in dicht geschlossenenHaufen, im Stoß unaufhaltbar, im Aushalten eine Mauer. Solche Milizenhaben alle Staaten gegründet, ihr Ansehen ist gefallen durch eigene Ver-nachlässigung.

Dieses Heer bezahlte sich selbst. Die Grafen, Herzöge und Könige lebtenvon dem Ertrag ihrer Güter, dem Volk soviel näher, da die Landwirtschaftauch ihr Geschäft war. Als Karl das größte Reich beherrschte, welches nachden Zeiten des Römischen unter den Christen aufgekommen, verordnete er,wie die Eier auf seinen Höfen zu verkaufen seien, und gab der Welt Gesetzein Kleidern, welche ihm sein Weib gemacht. Überwundene zinseten von demihnen gelassenen Gut, Leibeigene von dem ihnen gegebenen. Diese Pflichtenblieben auf den Gütern. Auch Kopfgeld wurde bezahlt von denen, welchedem Überwinder das Leben zu danken hatten. Diese Abgaben wurden an-fangs in Kirchen, nachmals von den Kammerboten gesammelt, außerdemwurde bei Brücken gezollt, die aber niemand nutzen mußte, dem sie entbehr-lich waren. Die freien Männer, welche ihr Gut bei der Eroberung mit ihremBlute erstritten und es mit ihrem Blute behaupteten, sie, die der Weisheitdes Königs nicht mehr zu danken hatten, als der König ihrem treuen Mut,bauten ihre Ländereien ohne Auflage sich selbst und ihren Kindern. Hilperichhatte mehr gefordert und nicht erhalten, einem andern König hatte so einUnternehmen das Leben gekostet, Geschenke brachten sie nach dem Ver-mögen des Landes und dem Bedürfnis der Geschäfte. Wo der Fürst keineeigenen Waffen hat, wodurch er das Volk zwingt, und kein Geld, um Werk-zeuge der Tyrannei zu mieten, darf der Landesherr nur Vater sein. Darumwurden im Fränkischen Reich die Gesetze dem Volk nicht vorgeschrieben:wenn der König im Rat seiner Getreuen darüber geratschlagt und sie durchden Kanzler den Erzbischöfen und Gaugrafen, durch diese den Bischöfen,Äbten, Landgrafen und Städten zugeschickt, so wurden sie vor dem Volkgelesen und nie von dem König bekräftigt ohne desselben Einwilligung. Eswurde nicht viel Allgemeines verordnet, weil für Provinzen, an Lage, Sittenund Erdreich verschieden, nicht leicht eine Verordnung gleich gut ist. Eswurden Gerichte von dem Landgrafen gehalten, doch niemandem konnte erEhre, Gut und Blut nehmen. Landgericht hielten die Grafen an der Spitzevon zwölf Schöffen, die das Volk zu Richtern gewählt, es kamen auch dieSchirmvögte der Klöster und Hochstifte. Geurteilt wurde an solchen Tagenüber Mord, Mordbrand, Raub, Entführungen und andere peinliche und bürger-liche Händel, in dem Peinlichen wurde das Urteil nach dem Spruch der Schöffengefaßt. Auch auf des Königs Höfen waren die freien und eigenen Leute ihnengehorsam, zwischen dem Knecht und Herrn richteten sie. In der Mitte desMaimondes kam ein königlicher Botschafter; da versammelten sich alleBischöfe, Äbte, Gaugrafen, Vizegrafen, Landgrafen mit einem Ausschusseder Schöffen-und allen Kostvögten und Viztumen der Äbtissinnen, wie auchden königlichen Dienstmannen im Kreise seines Besuches. Vor allen diesenund dem Volk frug er, ob jeder nach Gebühr und ob alle in Eintracht ihreÄmter verwalten; ungerechte Schöffen stieß er vom Amt, von der Jugendnahm er den Huldigungseid. Der Graf und Botschafter lagen im Hause

68