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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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164
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164rechtliche Verfassungen. Ich weiß eben so wohl,daß man diese Wahrheit zugeben, aber ihreAnwendbarkeit bezweifeln und einwenden könnte:Es gebe kalte Länder, die ungemein fruchtbarsind, hingegen mittägliche von großer Unfrucht-barkeit. Aber dies kann wohl nur solchen zurEinwendung dienen, welche eine Sache nicht nachallen ihren Beziehungen betrachten. Ich habe esschon einmal gesagt: die Arbeit, die Kräfte, derVerbrauch u. s. w. müssen mit in Anschlagkommen.Gesetzt nämlich, von zwey gleich großen Erd-strichen trage der eine Fünfe, der andere Zehenein. Verzehren die Einwohner des ersten Vier-und die Einwohner des zweiten Neun: so iſtder Ueberschuß des ersten Ertrages ein Fünftheil-der Ueberſchuß des zweyten aber ein Zehntheil-Die Ueberschüsse verhalten sich also umgekehrt,wie die Erträge: nämlich der Erdstrich, der nurfünfe hervorbringt, behält noch einmal so vielUeberschuß, als jener, der zehen hervorbringt.Aber es kann von einem doppelten Ertrag-nicht einmal die Rede seyn; auch glaube ich nicht,daß jemand die Fruchtbarkeit kalter Länder derFruchtbarkeit der warmen im Allgemeinen gleichhalten wird. Indessen wollen wir solche Gleich-heit einmal annehmen, und z. B. Eng and mitCicilien, Pohlen mit Egypten in Parallele ſtellen;