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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
147
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147kratie dieses Verhältniß eine Einheit ist, oderdie Gleichheit selbst. Vermindert sich hingegendas Personale des Regierungskörpers, so wird je-nes Verhältniß immer größer, und es erreichtdie höchste Größe, wenn die Regierung in denHänden eines Einzigen beruht. Alsdenn ist derAbstand zwischen der Obrigkeit und dem Volkegar zu groß, und dem Staate fehlt es an zu-sammenhängender Verbindung. Um diese Lückenun auszufüllen, sind Mittelstände vonnöthen:Prinzen, Große, Leute von Adel. Nichts vonallem dem schickt sich für einen kleinen Staat;der würde unter solchen Abstufungen zu Grundegehen.Es ist schon an sich schwierig, daß ein großerStaat gut verwaltet werde; aber es ist nochschwieriger, daß dies durch einen Einzigen ge-schehe. Und ein Jeder weiß, was es für Folgenhat, wenn ein König Amtsverweser zu Hülfenimmt.Ein wesentliches und unausbleibliches Gebre-chen, welches die monarchische Verfassung immerweit hinter der republikanischen zurücksetzen wird,besteht darin: daß, so wie in letzter die Stimmedes Volkes gemeiniglich aufgeklärte und tüchtigeMänner, die ihren Stellen Ehre machen, zu denhöhern Aemtern beruft in jener fast meistensnur Stümper und Wirrköpfe, kleine Bösewichte,K 2