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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
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Die Prüfungen.

sonderen näher anzugehenden Gründen die Bescheinigung des Lehrersnicht beigebracht werden kann, müssen mit einer eidesstattlichen Er-klärung des Prüflings versehen sein, welche dahin zu lauten hat, dass dieZeichnungen eigenhändig vom Prüfling gefertigt und ob und welche Vor-bilder dabei benutzt sind.

Werden die Vorlagen von dem Prüfungsamte als genügend befunden,so erfolgt die Zulassung des Prüflings zur Prüfung unter Ansetzung derPrüfungstage; andernfalls wird die Zulassung unter Angabe der Gründeversagt.

§ 16. Die Vorprüfung wird abgehalten in den Monaten April undMai oder Oktober und November. Sie ist eine mündliche, dauert zweiTage und erstreckt sich auf folgende Gegenstände:

I. Physik:

Uebersicht über die experimentelle Physik sowie über die zur Er-kenntniss der physikalischen Gesetze erforderlichen elementar-theoretischenEntwickelungen.

II. Chemie:

Grundzüge der anorganischen Chemie.

III. Reine Mathematik:

a) Algebra;

b) analytische Geometrie der Ebene und des Raumes;

c) Differential- und Integralrechnung mit Anwendung auf Reihen-entwickelungen, Maxima und Minima, unbestimmte Eormen und geo-metrische Probleme ,der Ebene und des Raumes;

d) gewöhnliche Differentialgleichungen der 1. und 2. Ordnung undderen Anwendung auf geometrische und mechanische Probleme.

IV. Darstellende Geometrie:

Projektionslehre, Schattenkonstruktion und Perspektive.

V. Mechanik:

a) Statik und Dynamik des materiellen Punktes, der starren undelastischen Körper, Ableitung und Anwendung der allgemeinen Grund-sätze der Mechanik für ein beliebiges System von materiellen Punkten;Ketten- und Stützlinien; Grundzüge der Graphostatik;

b) Elemente der Festigkeitslehre: Zug-, Druck-, Schub-, Biegungs-und Zerknickungsfestigkeit gerader Stäbe; zusammengesetzte Festigkeitgerader Stäbe; elastische Linie des geraden Stabes; Festigkeit cy lindrischerund kugelförmiger Gefässe; Berechnung der Federn;

c) Gleichgewicht der tropfbar-flüssigen und gasförmigen Körper.Gleichförmige und ungleichförmige Bewegung der Flüssigkeiten.

VI. Mechanische Technologie:

Eigenschaften der technisch wichtigen Materialien, die verschiedenenVerfahren ihrer Bearbeitung auf Grund der Schmelzbarkeit, der Dehnbar-keit und der Theilbarkeit nebst den dazu erforderlichen Werkzeugen undsonstigen Hülfsmitteln.

VII. Baukonstruktionslehre:

Die einfacheren Konstruktionen des Hochbaues, insbesondere Stein-,Holz- und Eisenverbände, sowie die einfacheren Dachverbände und Dach-deckungen.

VIII. Maschinenelemente:

Konstruktion und Berechnung -der Maschinenelemente unter Mit-benutzung zeichnerischer Verfahren.