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Die Prüfungen.
§ 4 b) unter Aushändigung der Aufgabe für die Diplomarbeit bezw. derAufgaben für die Dipl omarbeiten.
Im Fall der Abweisung des Kandidaten wird demselben hiervonunter Anführung der Gründe Kenntniss gegeben.
§ 5. Auf Grund des Antrages der mit. der Beurtheilung der Diplom-arbeiten betrauten Mitglieder beschliesst die Prüfungskommission über dieZulassung des Kandidaten zu den weiteren Prüfungen.
§ 6. Die mündliche Prüfung in den einzelnen Fächern wird von denhierzu bestimmten Mitgliedern der Prüfungskommission in Gegenwart deaVorsitzenden bezw. seines Stellvertreters abgehalten.
Ausser den Mitgliedern der Prüfungskommission sind auch diesonstigen Abtheilungsmitglieder sowie die Mitglieder des Senats berechtigt,den Prüfungen beizuwohnen.
§ 7. In einem Prüfungstermiu sollen nicht mehr als vier Kandidaten,geprüft werden.
§ 8. Ueber jede Prüfung ist ein Protokoll aufzuuehmen, welchesenthalten muss die hauptsächlichsten Gegenstände und Resultate dermündlichen Prüfung bezw. die Angabe der Aufgaben sowie das Ergebnissder Begutachtung der letzteren und der eingereicliten Arbeiten und dasGesammtergebniss der Prüfung.
§ 9. Bei den Einzelprüfungen ist das Ergebniss durch folgendePrädikate auszudrücken:
vorzüglich, — recht gut, — gut, — hinreichend, — ungenügend.
§ 10. Die Prädikate für die einzelnen Prüfungsgegenstände werdenvon den betreffenden Examinatoren ertheilt. Das Gesammtergebniss derjedesmaligen Prüfung wird von der Prüfungskommission nach Stimmen-mehrheit festgestellt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
§ 11. Das Gesammtergebniss der Prüfung kann mit „bestanden“nicht bezeichnet werden, wenn eines der Einzelergebnisse ungenügendlautet, es sei denn, dass durch anderweitige gute Prädikate das „Unge-nügend“ als ausgeglichen angesehen werden kann.
§ 12. Ueber den Modus der Vertheilung der Prüfungsgebühren bleibtnähere Bestimmung Vorbehalten.*)
C. Spezielle Bestimmungen für die Diplomprüfungen.
I. Für Architekten.
A, Gegenstände der Vorprüfung,a. Mündliche Prüfung.
1. Mathematik: Algebra und Trigonometrie; analytische Geometrieder Ebene und des Raumes; Differential- und Integralrechnung mit An-wendung auf Reihenentwickelungen, Maxima und Minima, unbestimmteFormen und geometrische Probleme der Ebene und des Raumes.
2. Mechanik: Lehre vom Gleichgewicht und von der Bewegungstarrer, elastischer und flüssiger Körper mit Anwendung auf die einfachen.Bau- und Maschinenkonstruktionen.
*) Von den Gebühren erhalten nach Abzug der sächlichen Kosten der Kassen-beamte 3 pCt., der Sekretär, der Kassendiener und ein Büreaudiener je U /2 pCt.Der Rest wird mit einem Drittel dem Vorsitzenden, mit zwei Dritteln zu gleichenTheilen den Mitgliedern der Prüfungskommission zugewiesen. (Ministerialerlassvom 5. August 1898 — UI 22547-T.)