I. Die Diplomprüfungen.
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3. Darstellende Geometrie: Projektionslelire, Schattenkonstruktionund Perspektive.
4. Baukonstruktionslelire: Die einfachen Konstruktionen desHochbaues, insbesondere:
a) Stein-, Holz- und Eisenverbände,
b) die einfachen Gewölbe- und Dachkonstruktionen,
c) die Dachdeckungen;
d) Schreinerarbeiten.
5. Formenlehre der antiken Baukunst: Die Einzelformen unddie Gliederfolge der griechischen und römischen Baukunst.
6. Grundzüge der Mineralogie und Geologie.
7. Physik: Die wichtigsten physikalischen Erscheinungen und Gesetze..
8. Anorganische Chemie: Kenntniss der wichtigsten Elementeund ihrer Verbindungen.
9. Praktische Geometrie: Beschreibung, Prüfung, Berichtigungund Gebrauch der einfacheren Instrumente zum Längen-, Winkel- undHöhenmessen. Die einfacheren Fälle des Feldmessens sowie der Höhen-messung von Linien und Flächen.
b. An Zeichnungen sind vorzulegen:
1. Darstellungen aus dem Gebiete der Projektionslehre, Schatten-,konstruktion und Perspektive unter Andeutung der Konstruktionslinien.
2. Darstellungen aus dem Gebiete der Baukonstruktionslehre.
3. Freihandzeichnungen, insbesondere von Ornamenten.
4. Aus dem Gebiete der praktischen Geometrie die Zeichnung einesHöhen- und Lageplanes.
B. Gegenstände der Hauptprüfung.
a. Au Zeichnungen sind vorzulegen:
Einfache und reichere Entwürfe, aus denen die eingehende Be-schäftigung mit den verschiedenen Stilrichtungen sowie das Yerständnissfür verschiedenartige Gebäudegattungen (landwirthschaftliche Gebäude..Wohn- und öffentliche Gebäude) hervorgeht.
b. Diplomarbeit:
Bearbeitung einer grösseren Aufgabe aus dem Gebiete des Hochbau-faches.
c. Mündliche Prüfung.
1. Baumaterialienkunde: Gewinnung, Herstellung, Bearbeitungund Verwendung aller wichtigen Baumaterialien und deren Wesentliche-Eigenschaften.
2. Bauanschläge und Bauausführung: Einrichtung der Kosten-anschläge. Verdingung, Beaufsichtigung, Abnahme und Abrechnung derArbeiten.
3. Allgemeine Kunstgeschichte: Die geschichtliche Entwickelungder Kunst in ihren Hauptabschnitten.
4. Formenlehre der mittelalterlichen Baukunst: Die Einzel-formen der altchristlichen, romanischen und gothischen Bauweise. All-gemeine Gestaltung der Grundrisse und Aufbauten.
5. Landwirthschaftliche Baukunst: Grundrissanordnung, Kon-struktion und Einrichtung landwirthschaftlicher Bauten.