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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
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I. Die Diplomprüfungen.

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1. Hochbaufach.

a. Vorzulegende Studienzeichnungen:

Aus den Gebieten:

1. der Formenlehre der altchristlichen und romanischen Baukunst;

2. der Formenlehre der gothischen Baukunst;

3. der Formenlehre der Renaissance;

4. der Ornamentik;

5. des Aquarellirens,

6. der Innenarchitektur mit farbiger Dekoration;

7. des Entwerfens und Detaillirens von Wohngebäuden;

8. des Entwerfens öffentlicher Gebäude;

9. der Monumentalbauten.

b. Prüfungsgegenstände:

1. Statische Berechnung der Baukonstruktionen;

2. Grundzüge der Maschinenlehre;

3. Formenlehre der altchristlichen und romanischen Baukunst;

4. Formenlehre der gothischen Baukunst;

5. Formenlehre der Renaissance;

6. Geschichte der Baukunst;

7. Anordnung und Einrichtung yon Gebäuden;

8. Bauanschläge und Bauführung.

2. Ingenieurb aufach.

a. Vorzulegende Studienzeichnungen:

1. aus der Formenlehre der Baukunst;

2. aus dem Gebiete des Ingenieurhochbaues, auch einen Entwurfeines einfachen Wohngebäudes;

3. aus dem Gebiete des Wasserbaues, des Strassen- und Eisenbahn-baues sowie des Brückenbaues.

b. Prüfungsgegenstände:

1. Baukonstruktionslehre;

2. Ingenieurhochbauten (Entwerfen einfacher Gebäude);

3. Wasserbau;

4. Brückenbau:

Stein- und Holzbrücken, Eisehbrücken;

5. Erd- und Strassenbau, Trassiren;

6. Eisenbahn- und Tunnelbau.

3. Mechanisch-technisches Fach,a. Vorzulegende Studienzeichnungen:

1.. Entwurf einer Lasthebemaschine;

2. Entwurf einer Wasserkraft- oder Wasserhebemaschine;

3. Entwurf einer Dampfmaschine;

4. Entwurf eines Dampfkessels:

5. Entwurf einer Fabrikationsmaschine;

6. Entwurf aus dem Gebiete des Eisenbahnmaschinenwesens ;

7. sofern der Kandidat sich auf dem GebieteGrundzüge des Bau-ingenieurwesens (einschliesslich eiserner Brücken) prüfen lässt, auch eineZeichnung aus diesem Gebiete.

Damm, Technische Hochschulen.

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