I. Die Diplomprüfungen.
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1. Hochbaufach.
a. Vorzulegende Studienzeichnungen:
Aus den Gebieten:
1. der Formenlehre der altchristlichen und romanischen Baukunst;
2. der Formenlehre der gothischen Baukunst;
3. der Formenlehre der Renaissance;
4. der Ornamentik;
5. des Aquarellirens,’
6. der Innenarchitektur mit farbiger Dekoration;
7. des Entwerfens und Detaillirens von Wohngebäuden;
8. des Entwerfens öffentlicher Gebäude;
9. der Monumentalbauten.
b. Prüfungsgegenstände:
1. Statische Berechnung der Baukonstruktionen;
2. Grundzüge der Maschinenlehre;
3. Formenlehre der altchristlichen und romanischen Baukunst;
4. Formenlehre der gothischen Baukunst;
5. Formenlehre der Renaissance;
6. Geschichte der Baukunst;
7. Anordnung und Einrichtung yon Gebäuden;
8. Bauanschläge und Bauführung.
2. Ingenieurb aufach.
a. Vorzulegende Studienzeichnungen:
1. aus der Formenlehre der Baukunst;
2. aus dem Gebiete des Ingenieurhochbaues, auch einen Entwurfeines einfachen Wohngebäudes;
3. aus dem Gebiete des Wasserbaues, des Strassen- und Eisenbahn-baues sowie des Brückenbaues.
b. Prüfungsgegenstände:
1. Baukonstruktionslehre;
2. Ingenieurhochbauten (Entwerfen einfacher Gebäude);
3. Wasserbau;
4. Brückenbau:
Stein- und Holzbrücken, Eisehbrücken;
5. Erd- und Strassenbau, Trassiren;
6. Eisenbahn- und Tunnelbau.
3. Mechanisch-technisches Fach,a. Vorzulegende Studienzeichnungen:
1.. Entwurf einer Lasthebemaschine;
2. Entwurf einer Wasserkraft- oder Wasserhebemaschine;
3. Entwurf einer Dampfmaschine;
4. Entwurf eines Dampfkessels:
5. Entwurf einer Fabrikationsmaschine;
6. Entwurf aus dem Gebiete des Eisenbahnmaschinenwesens ;
7. sofern der Kandidat sich auf dem Gebiete „Grundzüge des Bau-ingenieurwesens“ (einschliesslich eiserner Brücken) prüfen lässt, auch eineZeichnung aus diesem Gebiete.
Damm, Technische Hochschulen.
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