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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
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I. Die Diplomprüfungen.

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bestandene Vorprüfung ist in dem Falle ausreichend, dass Gegenseitigkeitvon der betreffenden Hochschule geübt wird.

3. Die Zeugnisse über den Besuch einer Technischen Hochschule,bezw. eine Abschrift der Anmeldebogen, durch welche der Besuch derVorlesungen und Hebungen an der Technischen Hochschule zu Berlinnachgewiesen wird.

4. Studienzeichnungen.

Darunter müssen sich befinden:

A. Für das Ingenieurbaufach.

a) Je ein durchgearbeiteter Entwurf aus dem Gebiete des Wasser-,Strassen-, Eisenbahn-, Brücken- und Ingenieurhochbaues.

Dabei müssen sowohl Eisen- und Holz- als auch Steinkonstruktionenberücksichtigt und statische Begründungen gegeben sein.

b) Die Darstellung eines Bauwerkes oder einer Maschineneinrichtungnach eigener Aufnahme.

c) Zeichnung einer auf Baustellen gebräuchlichen Hülfsmaschine.

B. Für das Maschinenbaufach.

a) Der Entwurf einer Dampfmaschine mit Einzeldarstellungen vonSteuerung, Regulator und Schwungrad.

b) Der Entwurf einer Dampfkesselanlage.

c) Der Entwurf einer Wasserkraftmaschiue.

d) Der Entwurf einer Wasser- oder Lasthebemaschine oder einesGebläses.

C. Für das Schiffbaufach.

a) Die Konstruktionszeichnungen von mindestens vier verschiedenenSchiffen; bei mindestens einem Schiffe müssen die allgemeinen Ein-richtungsdispositionen,Schotteneintheilungen,ausführlicheGeschwindigkeits-berechnung und die Berechnung der Stabilität für Neigungen durch-geführt sein. Eins der Schiffe muss als Kriegsschiff entworfen sein.

b) Die Zeichnungen der Verbände und Einrichtungen eines hölzernenoder eisernen Schiffes.

c) Zeichnungen der speziellen Verbände und Einrichtungsdetailsvon Kriegsschiffen.

d) Die Konstruktionszeichnung eines Schiffsdampfkessels mit derDetailanordnung der Vernietung und den nöthigen Berechnungen.

e) Der generelle Entwurf einer Schiffsdampfmaschine mit Berechnungder Hauptdimensionen.

D. Für das Schiffsmaschinenbaufach.

a) Die Konstruktionszeichnungen von mindestens zwei verschiedenenSchiffen und von einem derselben die allgemeinen Einrichtungsdispositionennebst Schotteneintheilung.

b) Die Zeichnungen der Verbände und Einrichtungen eines hölzernenoder eines eisernen Schiffes.

c) Spezieller Entwurf einer Schiffsdampfmaschine mit Einzel-darstellungen der Lager, der Steuerung, der Cylinder und Kolben, derKondensatoren, Pumpen, Wellenleitung und Propeller.

d) Spezieller Entwurf von drei Schiffskesseln und einer voll-ständigen Kesselanlage mit Schornstein, Rohrleitungen und den zu-gehörigen Berechnungen.