Druckschrift 
Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
Entstehung
Seite
112
Einzelbild herunterladen
 

112

Die Prüfungen.

Diese Prüfungen finden nach den folgenden Fachgebieten statt:*)

A. Ingenieurbaufach .... (Abtheilung II).

B. Maschinenbaufach . . . (Abtheilung III).

C. Schiffbaufach.(Abtheilung TY).

D. Schiffsmaschinenbaufach (Abtheilung IV).

E. Technische Chemie. . . (Abtheilung Y).

F. Hüttenfach.(Abtheilung V).

§ 2. Der Vorprüfung hat ein zweijähriges Studium an einer Tech-nischen Hochschule voranzugehen, der Hauptprüfung der Nachweis derbestandenen Vorprüfung und eines mindestens drei- bezw. vierjährigenStudiums an einer Technischen Hochschule (§ 11).

§ 3. Voraussetzung für die Zulassung zu den Diplomprüfungen (§ 1)ist ferner die auf Grund des Verfassungsstatuts erfolgte Immatrikulationals Studirender der Technischen Hochschule zu Berlin.

§ 4. Die Abnahme der Vorprüfung und der Hauptprüfung erfolgtdurch die für die einzelnen Fachgebiete bestehenden Prüfungskommissionen.

§ 5. Nach bestandener Prüfung wird den Kandidaten, je nach demFachgebiet, für welches die Prüfung abgelegt wurde, ein Diplom als Bau-ingenieur, Maschinenbauingenieur, Schiffbauingenieur, Schiffsmaschinenbau-ingenieur, technischer Chemiker oder Hütteningenieur ertheilt.

Diejenigen Kandidaten, welche die Diplomhauptprüfungmit Aus-zeichnung bestanden haben, können von den Diplomprüfungskommissionendem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheitenzur Verleihung einer Medaille**) bezw. seitens der Kommissionen für dieFachgebiete B, C, D, E, F (§ 1) zur Verleihung eines Reisestipendiums***)und den Kuratoren der v. Seydlitzschen Stiftungzur Gewährung derjährlich zu ertheilenden Prämie empfohlen werden.

B. Besondere Bestimmungen.

I. Vorprüfung.

§ 6. Frühestens am Schlüsse des vierten Halbjahres nach Beginndes Studiums, und zwar im Laufe des Monats März oder des MonatsSeptember, kann der Studirende sich bei dem Vorsteher derjenigen Ab-theilung, welche das Fachgebiet, in dem er geprüft werden will, vertritt,zur Vorprüfung melden.

Der Meldung sind beizufügen:

1. Ein Lebenslauf. Meldung und Lebenslauf sind in deutscher Spracheabzufassen und eigenhändig zu schreiben.

2. Die Matrikel als Studirender der Technischen Hochschule zuBerlin.

3. Die Zeugnisse der Technischen Hochschule, auf welcher der Kandidatstudirt hat. Dieselben müssen über die Dauer der zurückgelegten Studien-zeit und über die während derselben besuchten Vorlesungen und UebungenAuskunft geben.

4. Studienzeichnungen.

Darunter müssen sich befinden:

*) An der Technischen Hochschule zu Berlin finden für Architekten Diplom-prüfungen nicht statt, weil die Studirenden der Architektur sich nach den hier gemachten Erfahrungen zumeist den Staatsprüfungen unterziehen.

**) Siehe Seite 99.

***) Siehe Seite 109.