III. Stipendien aus Stiftungen von nichtstaatlichen Behörden u. von Privatpersonen. 107
d) Carl und Simon Coppel’sche Stiftung: alljährlich 200 Markfür einen oder zwei Studirende der Technischen Hochschule; Angehörigeder Provinz Hannover erhalten den Vorzug. Bewerbungsgesuche mit denZeugnissen über guten Studienbetrieb sind vor dem 16. Oktober an denVorstand der Stiftung, zu Händen des Landesdirektors Müller zuHannover einzuliefern. Das Vorschlagsrecht hat der Professor GeheimeRegierungsrath Köhler.
e) Kranold’sche Stiftung: Stipendien von 300 bis 600 Mark anStudirende der Technischen Hochschule, welche aus der Provinz Hannovergebürtig sind und in derselben ihren Wohnsitz haben. Zu den Bewerbungenwird durch Anschlag am „Schwarzen Brett“ alljährlich im Monat Oktoberaufgefordert.
f) Stiftung der Calenberg-Grubenhagen’schen Landschaft:jährlich mehrere Stipendien von je 180 Mark an Studirende von Uni-versitäten u. s. w. und der Technischen Hochschule zu Hannover, welcheihren Wohnsitz im Bezirke der Calenberg-Grubenhagen’schen Landschafthaben oder doch in diesem Bezirke geboren sind, während ihre Elterndaselbst ihren Wohnsitz hatten. Bewerbungsgesuche mit genügenden An-gaben über die Bedürftigkeit und mit Zeugnissen über Fleiss und gutesBetragen sind spätestens bis zum 1. März an den Ausschuss der Calen-berg-Grubenhagen’schen Landschaft zu Hannover einzusenden.
g) Stiftung der Landschaft des Fürstenthums Lüneburg:jährlich 6 Stipendien von je 150 Mark an Studirende von TechnischenHochschulen, Ackerbau-, Handels-, Gewerbe-, Berg- und Forstschulen,welche in dem Fürstenthume Lüneburg und dem damit verbundenenTheile des Herzogthums Lauenburg wohnberechtigt sind. Bewerbungs-gesuche mit den die Heimathsberechtigung und den Studienbetrieb nach-weisenden Zeugnissen sind im Laufe des Monats Januar an das Land-schaftliche Kollegium in Celle einzusenden.
h) Kommissionsrath Reichert-Stiftung in Berlin: jährlich zweiStipendien von je 600 Mark für inländische Studirende der Architektur anden Technischen Hochschulen zu Berlin, Aachen und Hannover, sowiefür Maler, Bildhauer, Musiker und Kupferstecher. Zu den Bewerbungen wirddurch Anschlag am „Schwarzen Brett“ alljährlich im Oktober aufgefordert.
i) Friedrich Eggers - Stiftung in Berlin zur Förderung derKünste und Wissenschaften: jährlich ein Stipendium von 500 Mark anfleissige und begabte Studirende, welche wenigstens ein Jahr auf derKunstakademie oder der Technischen Hochschule in Berlin studirt habenmüssen. Mecklenburger erhalten den Vorzug. Das Stipendium wird ab-wechselnd vergeben an einen Bildhauer, einen Kunstgelehrten, einen Maler,einen Gewerbetechniker und einen Architekten. Zu den bis 1. Februareinzureichenden Bewerbungen wird längere Zeit vorher durch Anschlagam „Schwarzen Brett“ aufgefordert.