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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
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III. Stipendien aus Stiftungen von nichtstaatlichen Behörden u. von Privatpersonen. 103

Sekretariat der Hochschule offen einzureichen. Die Bewerber müssen einReifezeugniss von einer höheren Lehranstalt mit neunjährigem Kursusund die preussische Staatsangehörigkeit besitzen, auch mindestens eineinjähriges Studium zurückgelegt haben.

Studirende, denen ein Staatsstipendium verliehen ist, sind von derZahlung des Unterrichtshonorars*) befreit.

III. Stipendien aus Stiftungen von nichtstaatlichenBehörden und von Privatpersonen.

1. An der Technischen Hochschule zu Berlin.

a) Jacob Salingsche Stiftung: jährlich drei Stipendien zu je600 Mark für Studirende des Maschineningenieurwesens, des Schiff- undSchiffsmaschinenbaues und der Chemie und Hüttenkunde. Bewerber umdie jedesmal vom 1. Oktober ab auf ein Jahr zu vergebenden Stipendienhaben ihre Gesuche nebst einem amtlichen Bedürftigkeitszeugnisse unddem Präsentationsbogen vom letzten Winterhalbjahr an den Abtheilungs-vorsteher zu richten und bis zum 31. März im Sekretariat der Hochschuleoffen einzureichen.

b) Rentfer Carl August Schwarzsche Stiftung: zur Zeitzwei bis drei Stipendien zu je 600 Mark jährlich für Studirende allerAbtheilungen. Die Verleihung erfolgt jedesmal für das Studienjahr.Ausser Verwandten des Stifters und seiner Ehegattin, geh. Grossmann,können berücksichtigt werden Söhne von preussischen Beamten im Civil-und Militärstande oder von besoldeten Beamten der Stadtgemeinde Berlin.Nähere Angaben über die an die Bewerber zu stellenden Anforderungensind aus dem immerwährenden Anschlag amSchwarzen Brett der Tech-nischen Hochschule zu ersehen. Bewerbungen nebst Bedürftigkeitszeugnissund Taufzeugniss sind bis zum 30. Juni an das Kuratorium der Stiftungzu richten und im Sekretariat der Hochschule einzureichen; der Präsen-tationsbogen vom laufenden Sommerhalbjahr ist bis zum 10. Juli nach-zuliefern.

c) Stiftungsfonds der Stadt Charlottenburg für unbemittelteStudirende der Technischen Hochschule: zwei Stipendien im Betrage vonje 400 Mark jährlich. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni unter Bei-fügung eines amtlichen Bedürftigkeitszeugnisses an den Rektor zu richtenund bis zum 10. Juli durch den Präsentationsbogen vom laufendenSommerhalbjahr zu vervollständigen. Die Verleihung erfolgt für dasStudienjahr; es können Studirende aller Abtheilungen berücksichtigtwerden.

*) Siehe Seite 72.