I. Silberne Preismedaillen und Geldprämien.
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Eine stetige oder eine regelmässige Abwechselung in den verschiedenenEachgebieten ist nicht bei der Stellung der Aufgabe erforderlich. DieAufgabe darf nur mässigen Umfanges sein, damit das laufende Studiumnicht allzusehr durch die auf die Lösung zu verwendende Zeit undThätigkeit beeinträchtigt werde.
Die Lösungen müssen eigene Ausarbeitungen des Verfassers mit An-gabe der benutzten Quellen und deren in Betracht kommenden Seiten-zahlen und Eigurennummern sein; es ist die selbständige, ohne fremdeBeihülfe und unter Benutzung keiner anderen als der angegebenen Quellenerfolgte Anfertigung eidesstattlich zu versichern.
§ 2. Das Kollegium der Abtheilung (der Sektion), dessen freiemErmessen die Wahl der Aufgabe überlassen bleibt, stellt die letzterein ihrem Wortlaut sowie den Zeitpunkt der Ablieferung der Be-arbeitungen fest.
Die Aufgaben und der Zeitpunkt der Einreichung der Lösungenwerden durch den Rektor im Monat März jeden Jahres durch Anschlagam „Schwarzen Brett“ bekannt gemacht.
Zu der Preisbewerbung ist jeder Studirende der Technischen Hoch-schule berechtigt. *)
Die Bearbeitungen müssen, versiegelt und mit einem Motto versehen,unter der Adresse des Abtheilungs(Sektions-)vorstehers in dem Büreauder Technischen Hochschule abgeliefert werden. Der Arbeit ist in ver-siegeltem Umschlag, der aussen dasselbe Motto auf weisen muss, welchesdie Ausarbeitung trägt, ein Zettel beizufügen, welcher den Namen desVerfassers enthält.
Das Kollegium der Abtheilung (der Sektion) entscheidet über dieZuerkennung der Preise.
§ 3. Die Preise bestehen in einer Geldprämie von 300 Mark undeiner silbernen Preismedaille für die beste Lösung, in einer silbernenPreismedaille allein für die zweitbeste Lösung. Die Ueberreichung bezw.Verkündigung der Preise findet am 1. Juli jeden Jahres statt.
Lösungen, welche einen Preis erhalten haben, werden Eigenthum derTechnischen Hochschule. Sie dürfen von den Verfassern nur veröffentlichtwerden, wenn das Abtheilungskollegium und der Senat hierzu ihre Zu-stimmung ertheilt haben.
Die Zuerkennung eines Preises wird in dem Jahresprogramm derHochschule sowie in den für die Veröffentlichungen der letzteren benutztenZeitschriften allgemein bekannt gemacht.
§ 4. Wird ein Preis nicht ertheilt wegen fehlender oder ungenügenderLösung der Aufgabe, so ist er auf das nächste Jahr, in welchem dannalso zwei Aufgaben zur Preisbewerbung gelangen, übertragbar; es bleibtdem Kollegium der betreffenden Abtheilung (der Sektion) freigestellt,dieselbe Aufgabe zu wiederholen oder statt ihrer eine andere zu stellen.
§ 5. In denjenigen Abtheilungen (Sektionen), bei welchen Diplom-prüfungen eingerichtet sind, kann auf Beschluss der Abtheilung (Sektion)
*) An dieser Stelle ist durch Ministerialerlass vom 4. Mai 1894 — UI 21069 —hinzugefügt worden: „welcher sowohl in dem Studienhalbjahr der Ablieferung derArbeit als auch in dem diesem vorangegangenen zum Verbände der TechnischenHochschule gehört. Es sind ferner diejenigen ehemaligen Studirenden zur Preis-bewerbung berechtigt, die zur Zeit der Stellung der Aufgabe und in dem darauffolgenden Studienhalbjahr an diesseitiger Anstalt immatrikulirt waren, inzwischenaber infolge beendeten Studiums die Anstalt verlassen .haben.“