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Prämien und Stipendien.
„Für erfolgreichen Fleiss auf der Technischen Hochschule zu Berlin“ er-halte und den Studirenden aller Abtheilungen der Technischen Hochschule„nach besonders gut bestandener Bauführerprüfung oder nach sonstigenErweisen vorzüglichen Fleisses und erfolgreichen Studiums“ verliehenwerde.
Noch heute wird denjenigen Studirenden, welche die erste Staats-prüfung besonders gut bestanden haben, auf Vorschlag des TechnischenPrüfungsamtes vom Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten die Medaille verliehen.
Für die übrigen Studirenden der Technischen Hochschule zu Berlinwurde die Erlangung der silbernen Preismedaille, der als weiterer Preiseine Geldprämie hinzugefügt wurde, durch ministerielle Bestimmung vom13. April 1886, UI 10443, von der Lösung einer Preisaufgabe abhängiggemacht.
Nach dieser Bestimmung hat jede Abtheilung (einschliesslich derSektion für Schiffbau) alljährlich eine Preisaufgabe aus dem Gebiete dervon ihr vertretenen Disziplinen zu stellen, und soll die Lösung in zeich-nerischen Darstellungen oder wissenschaftlichen Abhandlungen bestehen.Zu der Preisbewerbung soll jeder Studirende (die Hospitanten sind aus-geschlossen) der Hochschule berechtigt sein. Der erste Preis besteht fürjede Abtheilung in einer Geldprämie von 300 Mark nebst der silbernenPreismedaille, der zweite in der Medaille allein. In denjenigen Ab-theilungen, bei welchen Diplomprüfungen*) eingeführt sind, kann aufBeschluss der Abtheilung der Bearbeiter einer gekrönten Preisaufgabevon der Anfertigung der schriftlichen Arbeit in dem betreffenden Facheentbunden werden. Auch können diejenigen Kandidaten, welche dieDiplomhauptprüfung „mit Auszeichnung“ bestanden haben, von denDiplomprüfungskommissionen dem Minister zur Verleihung der Medaillevorgeschlagen werden.
Die Vertheilung der Preise fand in den nächsten Jahren am 22. Märzstatt, wurde aber vom Jahre 1889**) ab mit dem Akte der Einführungdes neugewählten Rektors — am 1. Juli — verbunden.
Durch den Ministerialerlass vom 12. Juli 1889 erhielten die Be-stimmungen über die alljährlich für die Studirenden der TechnischenHochschule zu Berlin zu stellenden Preisaufgaben folgende Fassung:
§ 1. Es wird von jeder Abtheilung (sowie der Sektion für Schiffbau)***)jährlich eine Preisaufgabe aus dem Gebiete der von ihr vertretenenDisziplinen gestellt, deren Lösung in zeichnerischen Darstellungen oderwissenschaftlichen Abhandlungen zu bestehen hat.
*) Siehe Seite 110.
**) Ministerialerlass vom 25. Februar 1889, UI 10411.
***) Die eingeklammerten, auf die Sektion für Schiffbau bezüglichen Stellensind nach Erhebung der Sektion zur selbständigen Abtheilung beseitigt worden.