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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
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Die geschichtliche Entwickelung der Technischen Hochschulen.

Elemente der Chemie. Anorganische Chemie. Organische Chemie.Chemische Technologie. Analytische Chemie. Arbeiten im Laboratorium.

Maschinenlehre, Maschinenbau. Konstruktion von Maschinen. Mecha-nische Technologie. Uebungen im Entwerfen und Veranschlagen vonMaschinenanlagen.

Baukönstruktionslehre. Baumaterialienlehre. Formenlehre der Bau-kunst und Perspektive. Geschichte der Baukunst. Einrichtung von Ge-bäuden. Entwerfen von Gebäuden. Ornamentik. LandwirthschaftlicheBaukunst. Ausarbeiten von Projekten und Kostenanschlägen mit prak-tischen Uebungen.

Elemente des Wasser-, Wege-, Eisenbahn- und Brückenbaues. Wasser-,Wege-, Eisenbahn- und Brückenbau im ganzen Umfange. Konstruktions-übungen.

Praktische Geometrie mit Situationszeichnen und Uebungen. Aus-gleichungsrechnung. Höhere Geodäsie.

Elemente der Mineralogie und Geognosie. Mineralogie und Geognosie.Metallurgie und Hüttenkunde. Probirkunst. Salinenkunde. Uebungenim Entwerfen von Fabrik- und Hüttenanlagen.

Ornamenten-, Figuren- und Landschaftszeichnen. Bau- und Ma-schinenzeichnen. Bossiren und Modelliren.

Diese Disziplinen werden regelmässig an der Schule gelehrt. Vor-träge über anderweite Lehrgegenstände sind dadurch aber nicht aus-geschlossen.

Die Wahl der Vorträge und Uebungen ist dem Studirenden über-lassen, ebenso die Wahl der Fachschule, der er beitreten will.

Zur Aufnahme als Studirender berechtigt das Abgangszeugniss derReife einer Provinzial-Gewerbeschule nach der Organisation von 1870oder ein Zeugniss über den einjährigen Besuch der Prima eines Gym-nasiums oder einer Realschule I. Ordnung. Schüler anderer Lehr-anstalten haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen.

Neben den Studirenden können Personen mit geringerer Schulbildungals Hospitanten zugelassen werden.

Für den Unterricht ist ein Honorar zu entrichten, welches bei nach-gewiesener Bedürftigkeit vom Direktor der Anstalt gänzlich erlassen oderdoch auf ein Jahr gestundet werden kann. Der Unterricht beginnt imOktober und schliesst zu Ende Juli jeden Jahres. Ueber den Besuchder Anstalt können Zeugnisse ausgestellt werden.

Den Unterricht ertheilen ordentliche (festangestellte) oder ausser-ordentliche (auf Kündigung angenommene) Lehrer, denen nöthigenfallsAssistenten beigegeben werden. Auch können Privatdozenten zugelassenwerden.

An der Spitze der Anstalt steht ein Direktor, welcher zu den Lehrernderselben gehört. Er vertritt die Anstalt nach aussen hin und leitet ihre