44 Die geschichtliche Entwickelung der Technischen Hochschulen.
Die Bauingenieure hatten bis 1877 mit den Architekten einen gemein-samen Studiengang während der ersten drei Semester durchzumachen.Das eigentliche Fachstudium betrieben sie in 12 Vortrags-und 14 Zeichen-stunden; diese wurden in den nächsten drei Semestern um je acht Stundenvermehrt. Daneben wurden für sie unter Aufhebung der „Maschinen-lehre I“ (1879) ein dreistündiger Vortrag über „Grundzüge der Maschinen-baulehre“ und (1880) ein Kolleg über „Grundzüge des Maschinenbaues“eingeführt. Dagegen musste eine Entlastung der Bauingenieure auf demGebiete der Architektur vorgenommen werden, welche Aenderungen dieBerufung je eines Lehrers für Bauingenieurwesen und für Architektur zurFolge hatten.
Für die Maschineningenieure wurde (1876) ein zweistündiger Vortrag.über „Heizung, Lüftung und Beleuchtung“ und (1877) an Stelle der„Mechanischen Technologie“ der Unterricht über „Allgemeine mechanischeTechnologie“ und über „Spezielle mechanische Technologie“ eingerichtet.Dagegen wurden behufs ihrer Entlastung auf dem Gebiete der PhysikEinschränkungen vorgenommen und statt des mit den Architektenund Bauingenieuren gemeinsamen Kollegs „Baukonstruktionslehre I“ und„Grundzüge des Strassen-, Eisenbahn- und Wasserbaues“, Kollegien über„Grundzüge der Baukonstruktionen“ und über „Grundzüge des Bau-ingenieurwesens“ in verminderter Stundenzahl eingeführt
Infolge der unter dem 27. Juni 1876 erlassenen Vorschriften fürdie Staatsprüfung im Bau- und Maschinenfache trat eine Verlängerungder Studienzeit von drei auf vier Jahre ein.
Im Jahre 1877 wurde ein Kolleg über allgemeine Kunstgeschichte,und 1879 ein Kolleg über Schiffbau (drei Vortrags- und vier Uebungs-stunden) eingerichtet.
Im Ganzen war in den vier Jahren von 1876 ab die Zahl der Unter-richtsfächer von 56 auf 98 gestiegen, welche von 25 ordentlichen Lehrern,8 Hülfslehrern, 6 Privatdozenten und 9 Assistenten ertheilt wurden. DieFrequenz war dagegen von 721 auf 268 Besucher herab gegangen.
. In diesem Zustande befand sich die Anstalt, als ihr, die seit dem1. April 1879 bereits die amtliche Bezeichnung „Technische Hochschule“erhalten hatte und aus dem Ressort des Handelsministeriums auf dasUnterrichtsministerium übergegangen war, unter dem 27. August 1880gleichzeitig mit der Technischen Hochschule in Aachen ein Verfassungs-statut*) nach dem Vorbilde der Berliner Hochschule gegeben wurde.
An Stelle des Direktors, der auf Lebenszeit gewählt war, trat einRektor mit dreijähriger Amtsthätigkeit, dessen Bestätigung dem Vorge-setzten Minister Vorbehalten ist. Die Ernennung der Professoren erfolgtfortan durch den König.
*) Siehe Seite 73.