II. Die Technische Hochschule zu Hannover.
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sechziger Jahren mehrere Erweiterungsbauten hatten ausgeführt werdenmüssen, zu einem umfangreichen Neubau. Zu dem Zwecke wurde 1875mit dem Umbau des inmitten herrlicher Parkanlagen gelegenen Weli'en-schlosses begonnen, der vier Jahre später seiner Bestimmung übergebenworden ist.
Allmählich' begann sich auch in Hannover nach dem Vorbilde ver-wandter Anstalten in der inneren Organisation eiue Reform zu entwickeln,welche eine strengere wissenschaftliche Pflege der einzelnen Zweige derTechnik und zu dem Zwecke eine reifere Vorbildung der die Anstalt be-suchenden Schüler erforderte.
Ihre erste Wirkung äusserte diese Reform in der durch Ministerial-erlass vom 13. Dezember 1875 — UIV 16849 — angeordneten Auf-lösung der Vorschule und der gleichzeitigen Verschärfung der Aufnahme-bedingungen. Während bei der Aufnahme als Studirender in dieBauakademie, Gewerbeakademie und in die Polytechnische Schule inAachen der Besitz eines Maturitätszeugnisses oder wenigstens eines Zeug-nisses der Reife für die Prima eines Gymnasiums oder einer RealschuleI. Ordnung verlangt wurde, genügte für die Aufnahme in Hannover dieAbsolvirung des einjährigen Kursus der Vorschule, deren Lehrgegenständesich auf die Elementarmathematik, Naturgeschichte (Zoologie, Botanik),Mineralogie und Zeichnen beschränkte. Die Aufnahmebedingungen an derVorschule beschränkten sich aber, wie bei den alten, nach dem Organisations-plane vom 5. Juni 1850 eingerichteten Provinzial-Gewerbeschulen, auf sehrmassige Kenntnisse; von fremden Sprachen war überhaupt abgesehen.
Nach Auflösung der Vorschule (Herbst 1876) galt für diejenigenStudirenden, die sich später den Staatsprüfungen unterziehen wollten, alsVorbedingung der Besitz des Reifezeugnisses von einem Gymnasium odereiner Realschule I. Ordnung oder einer nach dem Organisationsplane vom21. März 1870 eingerichteten Provinzial-Gewerbeschule. Von den in derVorschule betriebenen Lehrgegenständen wurden im Unterrichtsplan derPolytechnischen Schule Freihandzeichnen, Linearzeichnen, Mineralogie,Zoologie und Botanik beibehalten. Die Absicht w 7 ar, auch diese beidenFächer, sobald sich für den betreffenden Lehrer eine anderweitige Ver-wendung gefunden hätte, aufzuheben. Die Botanik gewann aber später,nach Einführung der Prüfungen für die Nahrungsmittelchemiker*) wiederan Bedeutung und wird in dem Lehrplan dauernd verbleiben müssen.
Bei der reiferen Vorbildung der Studirenden war es nun möglich,eine Vertiefung des Fachstudiums herbeizuführen und die bis dahin ge-meinsam für mehrere Fachrichtungen gelehrten Gegenstände voneinanderzu trennen. Zu diesem Ziele konnte man aber nur durch Vermehrungder Unterrichtsstunden und des Lehrerpersonals gelangen.
*) Siehe Seite 149.