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Die geschichtliche Entwickelung der Technischen Hochschulen.
liehe Vorbildung stellten und als eine natürliche Folge ein reiferesLebensalter bei ihm voraussetzten, waren nicht vereinbar mit der bis-herigen schulmässigen Handhabung des Unterrichts. Die neue Organisationgewährte daher den Studirenden die schon im Jahre 1848 in lebhaftenProtesten begehrte Lernfreiheit.
Bisher gab es an der Anstalt nur nach der Zahl der Unterrichts-stunden honorirte Lehrer, die nebenamtlich ihre Lehrthätigkeit an derAkademie ausübten. Um tüchtige Lehrkräfte zu gewinnen und sie dauerndan das Lehramt zu fesseln, schuf man durch die neue Organisation fürdie Hauptfächer Stellen für ordentliche Lehrer, die neben einem fixirtenGehalt einen Antheil an dem von den Studirenden zu entrichtendenUnterrichtshonorar erhielten. Auch gab man ihnen die Befugniss, inregelmässigen Konferenzen über den Lehrplan und den Unterricht be-treffende Gegenstände zu berathen. Der Antheil an den Kollegiengeldernwurde ihnen aber im Jahre 1868 wieder entzogen.
Für den ordentlichen Unterricht wurde folgender Plan aufgestellt:
I. Lehrgang für Bauführer. Algebra und niedere Analysis. —-Geometrie und sphärische Trigonometrie. — Stereometrie, beschreibendeGeometrie nebst Projektionslehre. — Feldmessen und Nivelliren. —Perspektive und Schattenkonstruktion. — Elemente der Statik undMechanik. — Physik und Chemie. — Geognosie und Oryktognosie. —Konstruktionslehre. — Entwerfen und Zeichnen von Gebäuden. — Bau-materialienlehre, Veranschlagung, Bauführung, Baupolizei. — Landwirt-schaftliche Baukunst. — Linear- und Architekturzeichnen. — Landschafts-zeichnen. — Wasser- und Wegebau. — Maschinenbau.
II. Lehrgang für Land- und Schönbaumeister. Die wichtigstenBaustile aller Länder und Zeiten. — Land- und Schönbau. — Nach-ahmendes Zeichnen und Entwerfen. — Entwerfen öffentlicher Gebäude. —Ornamentzeichnen.
III. Lehrgang für Wege- und Wasserbaumeister. HöhereAnalysis. — Analytische Dynamik. — Geodäsie. — Wasserbaukunst ein-schliesslich Entwerfen. — Eisenbahnbau. — Maschinenlehre und Maschinen-bau einschliesslich Entwerfen.
Nachdem unter dem 13. März 1852 den Aufnahmebedingungen dieForderung hinzugefügt worden war, dass der Nachweis der zu denUebungen im Zeichnen erforderlichen Fertigkeit durch Vorlage einerArchitekturzeichnung geführt werde, wurde durch weitere Vorschriftenvom 18. März 1855 als Vorbildung für das vorbereitende Studium zumStaatsbaudienst die Keife des Abganges zur Universität verlangt. Damitwaren die Abiturienten der Realschulen, deren Vorbildung sich als un-genügend erwiesen hatte, vom Staatsbaudienste ausgeschlossen. Währendder zweijährige Lehrgang für die Bauführer in den hauptsächlichstentechnischen Fächern fortan als obligatorisch erklärt wurde, ward die Zu-