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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
Entstehung
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I. Die Technische Hochschule zu Berlin.

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Im zweiten Semester: Analytische Dynamik. Entwerfen undBerechnen von Maschinen. : Entwerfen von Gebäuden in höherem Stil. Vergleichende Geschichte der Baukunst. Höhere Geodäsie.

Auch die Prüfung zum Bauinspektor zerfiel in eine Yor- und eineNachprüfung.

Vorstehende Lehrpläne hatten für die Kandidaten, welche behufsEintritts in den Staatsdienst dieAllgemeine Bauschule besuchten, ver-bindliche Kraft.

Nach dem Rücktritt Beuths im Jahre 1845 bereitete sich eine all-mähliche Reorganisation der Bauschule sowohl wie auch der Prüfungs-vorschriften für die Baubeamten vor, die durch die Vorschriften vom1. August 1849 ihren Abschluss fand.

Die Anstalt erhielt ihren alten NamenBauakademie wieder undwurde einem vom Minister ernannten Direktor, welchem zwei Mitgliederder Ober-Baudeputation berathend zur Seite standen, unterstellt. Von denbeiden Mitgliedern des Direktoriums sollte der eine den Land- und Schön-bau, der andere den Wege-, Eisenbahn- und Wasserbau vertreten. Da-durch sollte die von verschiedenen Seiten schon längst angestrebteTrennung der Fachrichtungen an der Anstalt scharf durchgeführt werden.

An die Stelle des zweijährigen Kursus für Land- und Wegebaumeistertrat ein solcher für Bauführer, und der bisherige einjährige Kursus fürBauinspektoren beider Fächer wurde in einen einjährigen Kursus fürBaumeister für Land- und Schönbau und in einen gleichfalls einjährigenKursus für Baumeister für Wege- und Wasserbau einschliesslich des Eisen-bahnbaues zerlegt.

Diese Einrichtung entsprach den neuen Prüfungs vor Schriften, durchwelche für die Staatsbaubeamten eine Bauführer- und eine Baumeister-prüfuDg eingeführt wurde. Vorbedingung für die Zulassung zur ersterenwar der Besitz des Reifezeugnisses eiues Gymnasiums oder einer fürqualifizirt erachteten höheren Realschule, eine einjährige praktische Thätig-keit bei einem geprüften Baumeister und ein darauf folgendes zweijährigesStudium. Die Baumeisterprüfung konnte entweder für Land- und Schön-bau oder für Wege- und Wasserbau abgelegt werden. Ihr musste dem-entsprechend ein weiteres einjähriges Studium in der einen oder deranderen Fachrichtung und eine weitere praktische Thätiglceit von zweiJahren vorausgehen. War jedoch die Baumeisterprüfung in beiden Fach-richtungen beabsichtigt, so war ein zweijähriges Studium nebst dreijährigerpraktischer Thätigkeit nach bestandener Bauführerprüfung erforderlich.Bezüglich der Zulassung zur Prüfung für Privatbaumeister wurde dagegengefordert, dass Kandidat nach bestandener Meisterprüfung in einem Bau-handwerke mindestens drei Jahre an der Bauakademie studirt habe.

Diese Vorschriften, die an den für den Staatsbaudienst' sich vor-bereitenden Studirenden gesteigerte Anforderungen an seine Wissenschaft-