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Die geschichtliche Entwickelung der Technischen Hochschulen.
Sekunda oder die Reife einer Klasse einer anderen Lehranstalt, welchedas Ministerium des Innern, für Handel, Gewerbe und Bauwesen ihr gleicherachtete, sowie eine einjährige praktische Thätigkeit bei einem Feld-messer oder Katastergeometer. Dagegen brauchte der Privatbaumeister wiebisher behufs Aufnahme in das Institut nur die Tertia absolvirt und imBauhandwerk oder im Mühlenbau die Meisterprüfung abgelegt zu haben.
Bisher hatte man von den Kandidaten des Staatsbaufaches dieKenntniss aller Zweige der Baukunst (des Hoch-, Meder- und Wasser-baues) sowie des Maschinenbaues verlangt. Bei solchen Anforderungenkonnten sich füglich die weniger Befähigten nur ein oberflächliches Wissenaneignen. Um diese Elemente von den höheren Stellen im Staatsdiensteauszuschliessen, wurden durch die neuen Prüfungsvorschriften Abstufungenin der Qualifikation der Baubeamten eingeführt:
1. als Baumeister (Wege- und Landbaumeister zugleich),
2. als Bauinspektoren, und zwar mit der Unterscheidung, dass siesich bloss: a) dem Wasserbau und Maschinenbau oder b) dem Stadtbauund Prachtbau widmen oder c) die Kenntnisse zu a und b in sich ver-einigen. Nur diese letzteren sollten zu den höheren Stellen im Staats-baudienst gelangen können.
Der für die angehenden Land- und Wegebaumeister festgesetztezweijährige Unterrichtskursus umfasste folgende Fächer:
Im ersten Semester: Stereometrie und beschreibende Geometrie.—Physik. — Geometrische Schattenkonstruktion und Perspektive. — Land-schaftszeichnen. — Vortrag über antike Monumente. — Architekturzeichnen.
— Baukonstruktionslehre.
Im zweiten Semester: Statik fester Körper. — Chemie. — Botanik,
— Landschaftszeichnen. — Vortrag über Monumente. — Architekturzeichnen.
— Baukonstruktionslehre. — Vortrag über Maschinendetails.
Im dritten Semester: Praktische Anwendung der Statik. —■ Minera-logie. —• Freies Handzeichnen. — Elemente der Wasserbaukunst. —Kameralbau. — Unterricht im Maschinenzeichnen.
Im vierten Semester: Mechanik, Hydraulik und Aerodynamik. —Ornamentzeichnen. — Unterricht im Veranschlagen. — Vortrag über Bau-führung und Geschäftsgang. — Vortrag über AVegebau. — PraktischerMühlenbau.
Nach Beendigung dieses zweijährigen Kursus war eine Vorprüfungund nach einer darauffolgenden zweijährigen praktischen Thätigkeit beieinem Staatsbaubeamten eine Nachprüfung (Baumeisterprüfung) abzulegen.
Für den angehenden Bauinspektor war ferner ein einjähriger Kursusmit folgenden Unterrichtsfächern vorgeschrieben:
Im ersten Semester: Höhere Analysis und Kurvenlehre. — HöhereMaschinenkunde. — Stadtbaukunst. — Entwerfen von Stadtgebäuden. —Allgemeine Wasserbaukunst.