Baiern.
97
IV. Titel. „Von der Nationalrepräsentation." — 1. In einem jeden Kreise
werden aus denjenigen 200 Landeigentümern, Kaufleuten oder Fabrikanten, welche diehöchste Grundsteuer bezahlen, von den Wahlmännern 7 Mitglieder gewählt, welche zusam-men die Reichsversammlung bilden."— „§. 4. Die Nationalrepräsentation ver-sammelt sich wenigstens einmal im Jahre auf die vom König erhaltene Ausam-menberufung." — „ß. 6. Die Versammlung wählt unter sich Commissionen von 3,höchstens 4 Mitgliedern, jene der Finanzen, der bürgerlichen und peinlichen Gesetzgebung,der inner» Verwaltung und der Tilgung der Staatsschulden. Diese versammeln sich undcorrespondiren mit den einschlägigen Sectionen des geheimen Raths über die Entwürfeder Gesetze und Hauptreglements sowohl als den jährlichen Finanzetat, so oft es dieRegierung von ihnen verlangt. — §. 7. Die auf solche Art vorbereiteten Gesetze werdenan die Repräsentation durch 2, höchstens 3 Mitglieder des geheimen Raths gebracht; dieVersammlung stimmt darüber durch den Weg des geheimen Scrutiniums. — Niemandist befugt, das Wort zu führen, als die königlichen Commissairs aus dem geheimen Ratheund die Glieder der einschlägigen Commission der Repräsentation."
Am Schlüsse heißt es u. A.: „Dies sind die Grundlagen der künftigen Verfas-sung Unsers Reichs." Ihre Einführung wird auf den 1. Oktober (1808) festgesetzt. Inder Zwischenzeit sollen die angekündigten Gesetzbücher und sonstigen organischen Gesetzeverfaßt werden. Der König schließt mit einem Rufe an die „Völker Unsers Reichs," derengemeinschaftliche Wohlfahrt sein Ziel sei.
Die Constitution von 1808 würde sonach, trotz all ihrer Mängel, bedeutende Ver-besserungen gewährt und einen wichtigen Fortschritt gebildet haben, wenn — sie ins Lebengetreten wäre. Aber sie blieb eine unerfüllte Verheißung! Es fand nicht eine Sitzungder „Nationalrepräsentation" statt! Auch dazu mögen die ewigen Kriege und Gebiets-wechsel beigetragen haben.
Als nach dem ersten Sturze Napoleon's die politischen Verhältnisse Europas sich zuconsolidiren schienen und auf dem Wiener Congresse jene denkwürdigen Verhandlungenüber den Art. 13 der deutschen Bundesacte stattfanden, wonach in allen deutschen Län-dern landständische Verfassungen eingeführt werden sollten (wobei man die spätere feineUnterscheidung zwischen landständischen und repräsentativen Verfassungennoch gar nicht ahnete), suchte die auf ihre Souverainetät eifersüchtige baierische Regierungeine solche Bestimmung aus der Bundesacte fern zu halten, indem sie aus eigenem An-trieb eine neue Constitution erlassen wollte, um jede Anmuthung von Seiten des Bundesaus dem Grunde zurückweisen zu können, daß die Sache in Baiern bereits ihre Erledi-gung gefunden habe. Im Spätjahre 1814 ward zu diesem Behufs eine Commission ge-bildet, welche ihre Aufgabe ziemlich schnell erledigte. Ihre Arbeit ist der „revidirte Con-stitutionsentwurf" von 1814, welcher übrigens niemals veröffentlicht wurde, für uns aberbesonders darum von Wichtigkeit ist, weil er, nach einer ausdrücklichen Erklärung des Mi-nisters Abel (in der baierischen Deputirtenkammer vom Jahre 1840), die Grundlageder jetzigen Verfassung bildet.
Ein Augen- und Ohrenzeuge der desfallsigen Verhandlungen^) entwirft einer-schreckendes Bild von der mit der gedachten Aufgabe betrauten Commission. Die weilüberwiegende Mehrzahl der Mitglieder bestand aus den entschiedensten Wortführern derunbedingtesten Aristokratie. Dabei gebrach es der Majorität an aller höhern Intelligenzund überdies an männlicher Selbstständigkeit ^), wo anders nicht das eigene Interesseder Votanten ins Spiel kam ^). Zwar wurde (nach der ausdrücklichen Versicherung des
36) Der geistvolle Ritter von Lang, in seinen Memoiren, 2. Lheil S. 203—216.
37) Ein Votant, der erfahren, daß seine Abstimmung den Ansichten Montgelas entgegensei, ließ gleich in der nächsten Sitzung sein Ja im Protokoll in Nein verwandeln, und —sogleich folgten 3 oder 4 Andere seinem Beispiele!
38) „Geht das mei Hofmark Aichau au an ?" fragte der aus dem Schlafe geweckte GrafPreissing? Auf die bejahende Antwort folgte die kurze Erklärung: „Na, no thu i's net."Vom Secretäre nach den Motiven befragt, erfolgte die lakonische Antwort: „Herr Secretär!Schreibe Sia, der Proassink thuat's halt net!" (Lang.)
Staats-Lerikon. II.
7