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2 (1846) [Aus - Cal]
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Baiern. 93

baltischen Stände und somit natürlich auch die Befreiung von allen nicht selbst bewilligtenSteuern ausdrücklich bestätigt!

Auf jedem Landtage erfolgten nun neue Steuerforderungen. Auch die rein materiellenWirkungen des Verschwindens jedes Dammes gegen die fürstliche Willkür machten sichimmer mehr, und zwar in erschreckender Weise, fühlbar. Wie im vorigen Paragraphenbereits angeführt, stiegen die Staatslasten so sehr, daß dieselben von einem Gute, welchesim Jahre 1501 28 Tr. dazu entrichtet hatte, im Jahr 1595 über 100 Gulden betrugen.Dessen ungeachtet reichten alle Erpressungen nicht aus, den herzoglichen Verschwendungenzu genügen. Die öffentlichen Einkünfte waren in der letzterwähnten Zeit auf 300,000 Fl.jährlich gesteigert, die Bedürfnisse aber beliefen sich auf 633,000 Fl. Die Landschaftmußte 4^700,000 Fl. Schulden übernehmen, und da ihr Eredit fast ebenso wie jener derHerzoge in der öffentlichen Meinung tief gesunken war, konnte man nur zu 8bisl0Procent Gelder geliehen bekommen. —

So darf es uns nicht wundern, wenn selbst die tief unterwürfigen Stände nicht um-hin konnten, dem Herzog Wilhelm V. (im Jahr 1593) ein Schauderbild von der Lagedes Landes entgegen zu halten, in dem es heißt: „Die Unterthanen haben allein seit 1577zwölfmal den zwanzigsten Theil ihres sämmtlichen Vermögens dem Fürsten an Steuernhingeben müssen; das Landvolk kann sich im Ganzen kaum länger des Bettels erwehren;Viele nagen schon jetzt mit Weib und Kind am Hungertuche. Bei den Gerichten kommenfast täglich nur Schuldprocesse vor; stirbt ein ehedem vermöglicher Bauer, so hinterläßt erseinen Erben jetzt selten etwas Anderes als Schulden. Nicht viel besser sind die Bewohnerder Städte und Märkte daran, da in diesen aller Handel und alle Gewerbe in so tiefen Ver-fall gerathen sind, daß der Bürger, wie sehr er sich auch einschränkt, kaum die nothwendig-sten Bedürfnisse ferner zu bestreiten vermag. Dieses Verderben der niedern Stände drücktauch schwer auf die höheren, da Adel und Geistlichkeit die ihnen gebührenden Abgaben undLeistungen von ihren Grundholden jetzt entweder gar nicht mehr oder nur theilweise zu er-langen vermögen. Fürwahr! es ist bei dem Versiegen aller Nahrungsquellen, bei der täg-lich wachsenden Last unerschwinglicher Steuern und der seit längerer Zeit eingerissenen leicht-sinnigen Vergeudung der besten Kräfte des Landes keineswegs zu verwundern, daß dieses sosehr verarmt und jetzt an den Rand des Abgrundes gekommen ist, wohl aber, daß es bisheute nur bestehen konnte. Wehe Denen, die dieses Ergebniß ihres Wirkens einst vordem Richterstuhle des Höchsten zu verantworten haben werden, der an solch schrecklicherPressung der Armen keinen Gefallen haben kann und schon um dieser willen allen Segenund alles Gedeihen von dem Lande nehmen wird."

Der von Schmeichlern und Fanatikern übergepriesene Maximilian I. hatte gegenBestätigung der Freiheiten die Erbhuldigung erlangt. Er achtete aber dessen ungeachtetdie ständischen Rechte gerade ebenso wenig, als seine letzten Vorgänger gethan hatten. DieMacht der Landschaft war bereits so entschieden gebrochen, daß er sie vielfach gar nicht mehrbeachtete. In Dingen, die ihn in Ausübung seiner unbeschränkten Herrschbegierde nichtweiter zu hindern schienen, vernahm er sie und trat mit ihnen in Verhandlung (das Land-recht vom Jahr 1616 ist noch eine vergleichsweise schöne Frucht langjähriger Berathungenmit den Repräsentanten der Landschaft); dagegen kümmerte sich Maximilian so viel alsNichts um sie gerade in den wichtigsten Dingen, zumal der Besteuerung. Schon langezuvor, ehe das Schwert der Schweden den Fanatismus und die sonstigen unlauter» Stre-bungen des neuen Kurfürsten züchtigte, schrieb er (1620), ohne die Stände zu berufen,nur auf „Vergleich mit den Verordnten" und „kraft seiner fürstlichen Macht" Steuernaus. Ebenso vielfach in der Folge, wobei er sich immer mit dem „Drange der Umstände"scheinbar entschuldigte. 1634 begehrte er sogar eine Erhöhung und weitere Ausdehnung desAufschlags. Der Ausschuß nahm endlich Anstand, diese weitere Forderung gut zu heißen.Maximilian verwies den Verordnten ihre Lauheit und „Ungeschicklichkeit" mit schar-fen Reden und führte diese weitere Auflage auseigenerMacht ein! Ebenso verfuhrer in andern Dingen. Als im Jahr 1631 der Krieg gegen Baiern selbst sich heranwälzteund Frankreich Neutralität anbot, vernahm er, dem alten Rechte gemäß, die Landschaft,oder doch wenigstens deren Verordnete, über jenen Vorschlag. Da nun aber das Gutachten ver-