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2 (1846) [Aus - Cal]
Entstehung
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84 Dakern.

Bei den auch in der folgenden Zeit oft entstandenen Zwisten der verschiedenen baieri-schen Herzoge unter sich verstand es sich gleichsam von selbst, daß sie die Stande anriesen.

baierischen Linie) eine liederliche Wirtschaft führte, traten die Bünde zusammen, nahmenden Herzog Stephan von Landshut zu Hilfe und zwangen darauf ihren Herzog Meinhard,zu München unter Aufsicht zu leben, „um der Regierung fähig zu werden."

Im Jahre 1374 am Kalharinentage war es, daß in der neuen Form die Stände allerbaierischen Ländertheile zum ersten Mal vollständig vereint zusammentraten. Es geschah inder Absicht, den Landfrieden herzustellen und dem Faustrecht sonach auf alle Weise ein Endezu machen. — Später erfolgten neue Theilungc» des Landes. Nur mit Zustimmung derStände konnten diese geschehen, welche dieselben zuweilen vorzugsweise aus dem Grunde be-willigten, weil ihnen ein nachgeborenec Prinz mehr zusagte als der erstgeborene. Jedenfallsließen sie sich alle ihre Rechte erneuern, dann erst gaben sic die Theilüng zu (so 1392). —Die Ministerialen (der Adel) insbesondere benutzten solche Gelegenheiten, um sich die Zu-sicherung von den Herzogen zu verschaffen, daß dieselben sie ferner nicht mehr verschenken nochverpfänden dürften; denn wer sich in das Verhältnis eines Ministerialen begeben, war diesemfrüher ausgesetzt gewesen, er hatte seine Freiheit verloren.

Besonders bemerkcnswerth ist der 1393 zu München abgehaltene Landtag, auf welchemdie oberbaierischen Stände den Herzog Johann und dessen Sohn Ernst als ihre Fürsten an-erkannten und ihnen huldigten, wogegen dieselben ihnen eidlich geloben mußten: „sie beim„Rechtbuch und ihren alten guten Gewohnheiten zu belassen, Veste, Schlösser und Pflegen„nur mit Sandleutcn zu besetzen, und nur nach Rath der Ritter und Knechte, der Städte„und Märkte; keine Viehsteuer, keine Urbarssteuer, kein Ungeld anzulcgen, ...„keinen Krieg anzufangen, als nur »ach der Stände Rath. Uebcrfahrung der Rechte„wollen die Herzoge wenden auf Mahnung ohne Verzug. Lhäten sie es nicht, so sollen sich„Edle und Bürger verbinden, sich setzen und wehren. Ueberhaupt mögen die„Stände tagen und sich versammeln zu München oder anderswo, so oft ihnen„nöthig scheint, oder sich auch außer Landes laden zu einer Versammlung, wann„sie es für gut halten, um da mit einander zu berathen über die Landesherrschaft„und ihre Nothdurft."

Fortwährend entstanden neue Streitigkeiten unter den Herzogen- Im Jahre 1398 riefensic selbst (Ernst und Wilhelm) 10 Edle und 10 Städter auf, ihre Zwiste zu schlichten. Aufdem Lage zu Aicha ward nun vor Allem festgesetzt, die Stadt München, welche den Zank-apfel bildete, bis zur Entscheidung „in Gewahrsam" des Konrad von Preising zu geben. DieEntscheidung erfolgte. Die Herzoge siegelten dem Volke einen Freiheitsbrief und empfingendagegen dessen Huldigungen, nur die der Münchener auch jetzt noch nicht, weil sie sich ge-weigert hatten, deren Freiheiten zu bestätigen- Ritter und Städte tagten nun zu Ingolstadt,und es ward von ihnen den Herzogen ausgegeben, die Privilegien jener Stadt anzuerken-nen: sie mußten zuletzt nachgeben.

Im Jahr 1402 kam eine neue Lheilung des Landes zu Stande, und zwar auf dem Land-tage zu Ingolstadt- Es geschah dies ausdrücklich „nach der ganzen Landschaft Rath inObcrbaiern, Wissen, Willen und Wohlgefallen." Die Stände wahrten alle ihre Rechte.Gegen Verletzung derselben, „wenn sie nicht alsbald und ohne Widerspruch von den Herzogengewendet werde, helfen die Bünde alles Landes, die die Herzoge bestätigen." — Ungeachtetder Trennung sehen wir aber im Jahr 1404 die Stände aller Landschaften (die Jngol-stadter, die Münchener und die beiden Niederbaierischen) zu einer Versammlung zusam-mentreten.

Nachdem die niederbaierischen Stände 1425 gegen ihre Herzoge sich bereit erklärt, ihnen,nachdem dieselben vorerst ihre Freiheiten bestätigt haben würden, zu huldigen, geboten siczwei Jahre später jenen, ihren Fürsten, Stillstand in dem Streite, den dieselben mit ein-ander führten: „wer dagegen handle, gegen den sollen die Andern und auch seine eigene Land-schaft sein."

Aehnliches kam in Obcrbaiern vor. Die dortigen Landschaften erlangten (1429), daß dieHerzoge dieser Gebiete einem Ausschuß von 25 Mitgliedern der ober- und niederbaierischenLandschaften Vollmacht ertheilten, die Rechte der beiden Theile des Oberlandes sestzustellen,mit der Verbindlichkeit, deren Sprüchen Folge zu leisten. Es geschah. Die 25 schrieben denHerzogen sogar die Form und Ausdrücke vor, in denen sie ihre Freiheitsbestätigung erthcilenmußten: „Also sprechen wir die XXV Mann obgenannt einmächtiglich auf den Eid, daß„unsere gnädigen Herrn, Herzog .... obgenannt ihrer beider Theil Herrn Landschaft zu Ober-Maiern jeder Landschaft einen solchen Brief unter ihrer aller dreier Jnsiegcln, als hernach„von Wort zu Wort verschrieben ist, geben sollen, zwischen hie dato dieses Briefes„und 14 Tagen, und welcher Herr darin säumig ist, der soll entgolten sein, als Recht ist."Nur Einer der Drei, Herzog Ludwig, siegelte nicht sogleich, fand aber bald gerathcn, cs nachträglichzu thun. — Sodann wählten die beiden Landschaften zwölf aus ihrer Mitte, zur Hälfte Ritter, zur