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1 (1845) [Aac - Aus]
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Auflösung.

das ganze Volk klagte. Da entschloß sich der König, durch den Minister Decazes be-stimmt, zur Auflösung der Kammer durch Ordonnanz vom 5. Sept. 1816. Einschwerer Schritt für den kranken schwachen Greis, da er ihm die ganze Schaar der Ultras,worunter seine theuersten Angehörigen sich befanden, zum Feind machte; aber ein kö-niglicher Schritt, der das Land vom Verderben rettete. Durch diese Auflösung wurde dievon der rasenden Versammlung niedergetretene Charte wieder in Herrschaft gesetzt und be-festigt, dem Bürger das Vertrauen auf Handhabung des Gesetzes zurückgegeben, das auf-geregte zagende Volk beruhigt und für Frankreich eine neue glücklichere Periode desöffentlichen Lebens eröffnet. Anders verhielt es sich mit den Kammerauflösungen unterdem Ministerium Villele. Dieselben waren nicht auf das Beste des Volkes berechnet,sondern sollten nur dazu dienen, den Minister am Ruder zu halten. Der erste VersuchVille'le's glückte; denn nach der Auflösung vom 20. Der. 1823 wegen des Wider-standes der Conlreopposition ausgesprochen gingen aus den Wahlurnen 410 Royalistenund 19 Liberale hervor. Das Volk war damals durch den spanischen Feldzug ganz ver-blendet und unbedingt für die Regierung gewonnen, weil dieselbe einen Sieg wennauch den bejammernswürdigsten erfochten. Aber die Verblendung hörte wieder auf,und selbst in der dem Minister anfangs vollkommen ergebenen jetzt siebenjährigenKammer minderte sich im Lauf der Jahre die Zahl der Ministeriellen. Villele, obwohlnoch im Besitze einer starken Majorität, gewahrte es mit Schrecken und löste sofort dieKammer aus (5. Nov. 1827). Aber dieser tollkühne zweite Versuch scheiterte. Denn dasVolk war in der Schule der letzten Jahre belehrt worden, daß die Fortsetzung des Villele-schen Systems Frankreich verderben müsse; es war deshalb sowohl gegen den Ministerder König selbst, KarlX., ward über seinem Stellvertreter vergessen als gegen dieihm ergebene Kammer in einem innern Aufruhr begriffen und freute sich der ihm ge-botenen Gelegenheit, den Fehler von 182H wieder gut zu machen. So siel denn die Maß-regel, durch welche die größte Verachtung des Volkes ausgesprochen war indem nehm-lich Villele seine Hoffnung einzig auf Bestechung der Wähler, das Aufgebot der Beamten,überhaupt auf Umtriebe und Gewalt setzte'gegen den Willen ihres Urhebers zum Bestendes Volkes aus und brachte Jenem den Untergang.- Wichtiger und folgenreicher wardie Kammerauflösung vom 16. Mai 1830 aus Anlaß jener bekannten Adresse der 221,welche dem Könige sagte,daß die Uebereinstimmung der politischen Absichten der Regie-rung mit den Wünschen des Volkes nicht stattsinde" (18. März). Denn die in Folge dervon Karl X. nunmehr ausgesprochenen Auflösung ungeordneten Wahlen sielen erstlichauf sämmtliche 221 Votanten für die Adresse und außerdem auf andere Liberale. Es wardie verdiente Strafe dafür, daß der verblendete Monarch den wohlmeinenden Rath, dieernste Mahnung der Volksvertreter verachtet hatte. Daß die Auflösung dieser letztgewähl-ten Kammer bevor dieselbe noch versammelt gewesen (durch eine der sechs Juli-Ordonnanzen) jen/ glorreiche Erhebung des Volkes von Paris bewirkte, in deren Folge derbourbonische Thron siel, ist bekannt. Der staatskluge Ludwig Philipp gab viel-leicht das beste Beispiel, wie die Krone die Prärogative der Kammerauflösung zu ge-brauchen habe. Denn anstatt je durch eine der Auflösungen, die er anordnete, Unwillenzu erregen, begründete er durch dieselben, wenn sie auch einzig auf seinen Vortheil be-rechnet waren, jeweils die Ueberzeugung, daß sie nur im Interesse der Freiheit geschehenseien, welche nehmlich durch möglichst häufige Berufung an den unmittelbaren Volkswillennur gewinnen könne. Nach Verwerfung des Disjunctionsgesetzes (7. März 1837) riethGuizot eine Kammerauflösung an, ohne jedoch den König für diese Maßregel zu ge-winnen. Denn Ludwig Philipp bedachte, daß in jenem Augenblicke die Auflösung einenungünstigen Eindruck Hervorbringen mußte; weil er aber selbst Nichts sehnlicher wünschteals Befreiung von der damaligen Kammer, so verschob, er den im Stillen beschlossenenAct, bis er durch die am 9. Mai 1837 ertheilte allgemeine Amnestie für alle politischenGefangenen und die Siegesberichte aus Algier das Volk günstig für sich gestimmt hatte(4. Oct-1837). Jetzt konnte die Auflösung gefahrlos geschehen; jetzt brachte sie der Re-gierung Vortheil.

In Spanien unter der Regentschaft der Königin Christine löste Mendizabal