Vorwort
zur ersten Auflage.
«Jahrtausende hindurch wurden die Völker beherrscht, durch Gesetze, Verordnungenoder Machtgebote — entflossen hier einer kirchlichen, dort einer weltlichen, hier einerbürgerlichen, dort einer soldatischen, hier einer einheimischen, dort einer fremdenAutorität — oder auch durch Gewohnheiten und Sitten bestimmt, gelenkt, genö-thigt zum Geben, Opfern, Tragen und Dulden der verschiedensten Art, oft mißhan-delt, gepeinigt, tyrannisirt durch die vielnamrgen Gewaltinhaber, mitunter auchdurch Tugend und Weisheit einzelner Häupter oder ihrer Rathgeber im Genüsseihrer Güter zeitlich geschirmt, wohl auch zu einiger geistigen Bildung und morali-schen Veredlung erhoben, überhaupt mit Wohlthaten, die ein gut verwaltetes bür-gerliches Gemeinwesen erzeugen kann und soll, beglückt. Aber fast gedankenlosnahmen sse jenes wie dieses hin,' als bloße Ungunst oder Gunst des Schicksals, alsUnglück oder Glück, dem man sich fügt oder dessen man sich freut als rein einerTHatsache, die man weder zu verhindern noch zu bewirken die Mittel oder dieKraft hat, als einer THatsache nämlich, deren Quelle — ganz unabhängig vonallgemeinen Grundsätzen oder Lehren — lediglich in dem persönlichen Charakterund der persönlichen Einsicht der Machthaber liege. Ja, die große Masse der Nationrichtete nicht einmal ihren Blick so hoch hinauf bis zu den Inhabern der Staatsge-walt; sondern es glaubte jeder Einzelne sein Wohl wie sein Leid zu empfangen,blos aus den ihn zunächst umgebenden Verhältnissen oder unmittelbar seine Per-sönlichkeit berührenden Einwirkungen, ohne Erkenntniß eines Ganzen oder einerweiter reichenden Genossenschaft solches Geschickes, lediglich der Sorge um seinPrivatwohl gewidmet, ohne alle Theilnahme an öffentlichen Dingen, derenPflege hiernach ganz uncontrolirt jenen Wenigen überlassen blieb, die da faktisch mitGewalt bekleidet oder den Gewaltigen näher stehend waren.
Aber selbst wo das Volk oder eine Classe desselben Antheil an öffentlichenDingen nahm, wie in den Republiken des klassischen Alterthums oder in den ausder Nacht der Barbarei sich mühsam cmporringenden Freistaaten (meist blos städtischenGemeinwesen) des Mittelalters, beschränkte sich solche Theilnahme einerseits auf dasAussprechen des weniger von Grundsätzen, als von augenblicklicher Stim-mung, von Interesse oder Leidenschaft oder Laune dictirten Willens, andererseitsauf das Bestreben, die Staatsgewalt entweder durch eine complicirte Personifikationoder durch den Vorbebalt der Hauptcntscheidungen für die Gesammtheit oder durchandere künstlichere Verfassungseinrichtungen in die faktische Unmög-lichkeit zu versetzen oder wenigstens es ihr schwerer zu machen, einen tyranni-