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Äachen, Aachner Friede, Aachner Congreß. Aachen (ehemalige Reichsstadtim westphälischen Kreise, im Revolutionskrieg mit dem gestimmten linken Rheinufer vonFrankreich erobert und mit demselben vereinigt, im sogenannten heiligen Krieg wieder fürDeutschland gewonnen und an Preußen gegeben) rühmt sich, Karls des Großen Geburts-stätte zu sein, war wenigstens desselben Lieblingsaufenthalt und der Ort seines Todes(814), und nach ihm bis auf Ferdinand I. die gewöhnliche Kcönungsstadt der Kaiser. DieAufzählung der Merkwürdigkeiten einzelner, wenn auch berühmter Städte liegt nicht imZweck unsers Lexikons; aber Aachen schien wenigstens die Nennung anzusprechen, theilswegen einiger daselbst zu Stande gekommener Friedensschlüsse (wovon das Nähereunter dem allgemeinen Artikel „Friedensschlüsse der neueren Zeit"), theils undvorzüglich wegen des neuesten (im Jahr 1818) alldort gehaltenen Monarch encon-gresses. Von demselben, wie von den übrigen Congressen der neuesten Zeit, reden wirunter dem allgemeinen Artikel „Eongresse." C. v. Rotteck.
Aargau. Er ist der sechszehnte Freistaat oder Kanton schweizerischer Eidsgenossen-s schaft, mit einem auf 38 Geviertmeilen berechneten Flächencaum und einer Bevölkerungvon 183,800 Seelen (nach einer im 1.1829 veranstalteten Zählung zum Behuf einerVermögenssteuer). Davon sind etwa 102,400 dem evangelisch-reformirten,79,300 dem katholischen Glaubensbekenntnis angehörig und etwa 2100 dem Mo-saischen Glauben.
Die Bekenner des letzteren leben schon seit der Mitte des XVII. Jahrhunderts in denbeiden Dorfschaften Endingen und Langnau heimathlich mit freier Religionsübung;aber auch nur auf diese Dörfer beschränkt, ohne Erlaubnis, sich in andern Gemeinden desLandes anzusiedsln. Seit Jahrhunderten verwahrlost und verachtet, ohne Neigung fürBetreibung von Landwirthschaft, Handwerken und Künsten, nähren sie sich meistens vomSchacher, vom Wucher und nicht selten vom Betrug. Die seit 30 Jahren gemachten Ver-suche, ihr Gemeindewesen besser einzurichten, ihre Schulen zu verbessern, hatten bisherwenig Wirkung. Einerseits waren die getroffenen Maßregeln nicht durchgreifend, ande-rerseits widerstrebten starrsinniges Vorurtheil, eingerosteter Aberglaube und vererbte Ge-wohnheit dem Gedeihen alles Bessern. So genießen diese unglücklichen Menschen zwar inihren Heimathsgemeinden bürgerliche Rechte, haben aber an den staatsbürgerlichen Rechtender übrigen Bevölkerung keinen Antheil. Die Juden jedoch sind nicht die einzigen Helotenin dieser Republik.
f Auch die sogenannten Landsassen gehören dahin; eine beträchtlich« Menge armer,
im ganzen Lande zerstreut wohnender Familien, die zwar dem Kanton, aber keiner Ge-meinde in demselben heimathlich angehören. Sie sind ein Erbstück, welches sowohl demAargau als dem Waadtlande von der vormaligen Stadt und Republik Bern zusiel, alsjene beiden Kantone von dieser abgetrennt wurden. Es sind die zahlreich vermehrten Nach-kommen von Familien, die sich vor Zeiten, mit oder ohne Wissen der Regierung, in derenGebiete aushielten, lebten und starben, ohne irgendwo ein Ortbürgerrecht zu besitzen, weil siet entweder aus fremden Staaten oder andern Kantonen hierher gekommen waren. Es sindNachkommen derer, die ehemals wegen ihrer unehelichen Geburt keinen Anspruch auf dasHeimathsrecht ihrer Eltern machen konnten, obwohl dieselben Schweizer waren. Genug,