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1 (1845) [Aac - Aus]
Entstehung
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775
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Auflösung. 775

trn Parlamentes zwang, welches den Träger der Majestät nach dem Ausspruche einessoz. Justizhofes dem Henker übergab ! (30. Jan. 1649). Crom well der Prvtectorlöste das Parlament zweimal auf, der Restaurationskönig Karl II. viermal: Beide ausselbstsüchtigen Absichten, ohne jedoch dafür zu büßen. Englands Freiheit war damals nochnicht gefestet; es geschah dies erst mit der glorreichen Revolution von 1688. Von nunan wurde größere Scheu getragen, das Volk ohne Noch aufzuregen; es wurde mit Ach-tung behandelt. Wir denken nehmlich an das britische Volk, dies auserwählte deSErdtheils. Denn auf dem ganzen Continent von Europa war damals die königliche Gewaltunbeschränkt und nicht mehr bemüht, die Freiheiten der Gemeinen zu beschützen, weil siedie Hilfe der Letztem gegen die nunmehr auch gebändigte Aristokratie nicht mehr nöthighatte. Wie anders in England ! Glücklicherweise erkannten die Könige aus dem HauseHannover den Unterschied zwischen der politischen Stellung Englands und des Continentes;glücklicherweise erkannten sie, daß den Briten, deren Intelligenz, Rechtssinn und Ent-schlossenheit Ehrfurcht erregte, nicht mit den Maximen des Festlandes begegnet werdendürfe. Deshalb hört man auch von da an wenig mehr von grundlosen Parlamentsauf-lösungen. Letztere mochten indeß seit dem Jahre 1716 vom Volke selbst oft gewünschtwerden. In gedachtem Jahre war nehmlich, nicht im Interesse der Freiheit, sondernin dem der Regierungsgewalt, deren Stärkung damals, bei der Furcht vor des Prätenden-ten weitaussehenden Unternehmungen, für nöthig erachtet wurde, die bisherige drei-jährige Dauer der Parlamente durch Georg l. und dessen Minister Robert Walpoleauf eine siebenjährige erhöht worden. Seitdem wurde wiederholt gefühlt, daß dieParlamentsdauer eine zu lange sei, ohne daß seither solchem Uebelstande durch die Gesetz-gebung abgeholfen worden wäre. Statt dessen gerieth die Krone auf das Heilmittel, dieParlamente nicht die volle gesetzmäßige Zeit versammelt zu lassen, sondern sie, blos ihrerlangen Dauer wegen, ein oder zwei Jahre vorher aufzulösen. Dergestalt wurde es nachund nach zur Seltenheit, daß ein Parlament eines natürlichen Todes abging. UnterGeorg IV. geschah cs einmal (1826), daß das Parlament blos deswegen aufgelöst wurde,damit die untern Volksclassen durch die mit den Wahlen verbundenen Zerstreuungen undFestlichkeiten in eine bessere Stimmung versetzt würden. Diese harmlose Auflösung be-leidigte natürlich Niemanden, wie in England überhaupt wegen der viel beklagten Sieben-jährigkeit jede Auflösung Freude erregt, da mit ihr der Bürger an seine angeblichepolitische Wichtigkeit erinnert wird. Die merkwürdigste Parlamentsauflösung, die seitWilhelm III. in England vorgekommen, ist die von Wilhelm IV. 1831 zu Gunsten derReformbill ausgesprochene. Als nehmlich dieser König sah, daß mit dem damals be-stehenden Unterhaus« die Reform nicht durchzusetzen sei, die Reform, welche von dem gan-zen Volke mit lauter Stimme begehrt ward, begab er sich am 22. April ins Parlament,um es zu prorogiren,in der Absicht, es unverweilt aufzulösen, um über die Meinungseines Volkes sich Gewißheit zu verschaffen." Das war königliche Weisheit! Das Volkantwortete mit Jubelrufen, dann mit Wahlen, welche, trotz der ungeheuersten torystischenGegenstrebungen, zu Gunsten der Reform entschieden und damit für Altengland eineneue Periode des parlamentarischen Lebens eröffnet«». Daß nach Sanctionirung der Re-formbill eine Auflösung des Parlaments erfolgte, lag in der Natur der Sache, weil nun-mehr das neue Gesetz in Wirksamkeit treten mußte.

Den sprechendsten Beweis von der Unentbehrlichkeit der Auflösungsbefugniß für Er-reichung des Staatszwecks giebt die Geschichte Frankreichs in der ersten Zeit der Restau-ration. Damals herrschte diebrennende", dieunauffindbare" Kammer, die dakö-niglicher sein wollte als der König", unumschränkt über ganz Frankreich, jeden Tagihres Bestehens mit Handlungen des Wahnsinns und der frechen Rechtsverachtung be-zeichnend. Der König, der Hof, die konstitutionelle Regierung Alles beugte sich vorihr, die selbst wieder von den Ultras außer dem Hause, von der sog.geheimen Regie-rung", die Richtung empfing. Keine Hoffnung war vorhanden, daß solche schmählicheConventstyrannei endigen werde, vielmehr konnte man fast mit Sicherheit vvraussehen,daß die Reactionsbestrebungen der Kammer ihr Ziel erreichen und das Land abermals indas Unglück des Bürgerkriegs und der Anarchie stürzen würden. AlleRechtlichen trauerten,