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gens- und Einkommensteuer in den voranstehenden Sätzen summarisch aufgestellten Prin-cipien. Die Zeit ist noch nicht erschienen, worin die praktische Realisirung ihrertheoretisch kaum bestreitbaren Idee zu erwarten wäre. Theils die allen vermöglichern Elas-sen, ja selbst vielen Individuen der nicht »ermöglichen, gemeinschaftliche Scheu vor Ver-mögens fassion oder gar Vermögensu ntersuchung widersetzt sich der Einführungdieser Steuer. Mehr noch thut es der Egoismus der Reichen oder der sonst in der Gesell-schaft höher Stehenden, mithin überhaupt der Einflußreichern, welche nehmlich gar wohleinsehen, daß sie nach dem System der allgemeinen Vermögens- und Einkommensteuer sehrviel mehr zahlen müßten als nach den jetzt bestehenden Systemen ; und endlich trägt nochdie Allgewalt der Uebung oder der Gewohnbeit, des Schlendrians und des längst eingewur-zelten Vorurtheils dazu bei, die Forderungen der gesunden, zumal rechtlichen Vernunft inBezug auf das Steuerwesen vielleicht noch auf lange Zeit praktisch unkrästig zu machen.Wir selbst anerkennen mancherlei wirkliche Schwierigkeiten der Ausführung und beschrän-ken daher zur Zeit unsere Forderung gern auf ein Abgabensystem, welches dem Zweck wenig-stens annä hernd entspreche und welches daher, wenn es auch eine Anzahl nachdemGegenstand verschiedener Steuern ins Leben ruft, dennoch zu seinem entfernterenZiele die thunlichste Realisirung der Idee hat, jeden Einzelnen nach Maßgabe seinesVermögens und Einkommens zu besteuern. Dabei huldigen wir aber keines-wegs der Ansicht derjenigen, welche meinen, daß, sei das Steuersystem auch welches eswolle, die vom Recht geforderte Ausgleichung zwischen den Elasten und individuellen Mit-gliedern der Gesellschaft von selbst durch die Natur derDinge, insbesondere durch die W i r-kungen des Verkehrs sich wenigstens nach Verlauf einiger Zeit unfehlbareinstellen werde. Wir halten vielmehr diese Meinung für eine verderbliche und unselige,weil das Gewissen der Steuergesetzgeber einschläfernde und zu den willkürlichsten Bedrü-ckungen ermunternde. Aller auf solche von selbst sich ergebende Ausgleichung, auf solcheUeberwälzung der von einer Elaste getragenen Last auf andere dazu mehr Geeigneteoder natürlich Verpflichtete gebaute Calculist schwankend, fundamentlos und in derRegel durchaus falsch. Wenn z. B. — um nur einige Nächstliegende Verhältnissezu beleuchten — eine auf das Brod oder auf das Salz gelegte Abgabe damit ge-rechtfertigt werden will, daß sich hiernach auch der Preis des Arbeitslohns erhöhe,demnach, ohne reelle Bedrückung der Arbeiter, dadurch nur die von den Arbeits-herren, also von den Reichern, zu leistende Abgabe erhöht, oder auch überhauptden Eonsumenten der verschiedenen Arbeitsprodukte eine für sie leicht zu erschwin-gende Preiserhöhung bereitet werde; so muß man dagegen fragen: wird die Erhöhung desArbeitslohns auch im Verhältniß der Kind er za hl statt finden ? sodann, wird sie nichteine Verminderu ng der Na ch fra ge nach Arbeit Hervorbringen? wird sie auch den-jenigen Arbeitern, welche ebendarum oder aus andern Ursachen keine Arbeit erhalten, zugut kommen?- und woraus sollen Nichtarbeitende, d. h. Arbeitsunfähige,z. B- Greise, Wittwen, Kinder, .welche Klos von den Zinsen ihrer eigenen oder der elter-lichen kleinen Ersparniß leben, sich entschuldigen? — Eben so, wenn der durch die Steuererhöhte Preis des Brodes, des Weines u. s. w. eine Verminderun g der Consum-tion bervorbringt und dadurch der Landmann, um seine Erzeugnisse an Mann zu bringen,zum Verkaufe unter dem Preise genöthigt wird, und wenn überhaupt durch die man-cherlei meist auf den Grund zurückfallenden Steuern die reine Grundrente erschöpft oderdoch weit über Gebühr und Verhältniß belästigt wird, wer entschädigt den Eigenthümer,d. h. die Grundmasse der Natron? Eine Preissteigerung ist nicht in seiner Macht; dasGesetz der Eoncurrenz bestimmt hier den Preis; und wenn der Bauer auch in derEigenschaft als Arbeiter den zum Lebensunterhalt nöthigen Lohn sich noch erwerbenkann (beim Knecht allerdings wird dieses der Fall sein, beim Eigenthümer selbst aberoftmals nicht), so bezieht er jetzt wenigstens in jener als Eigenthümer keineGrund-rente mehr oder blos eine wesentlich verringerte. Nun wird man freilich sagen: wenn diesesauf bleibende oder länger dauernde Weise stattsindet, so sinkt eben der Pr eis der Grund-stücke, und die Käufer derselben beziehen nun gleichwohl wieder die ihnen billig gebüh-rende, d. h. im Verhältniß zu dem auf den Ankauf verwendeten Capitale stehende Grund-