80 Aargauische Kloster-Aufhebung.
war zuerst erforderlich schärferes Absondern der Katholiken von der Gemeinschaft mit Pro-testanten, welche lange in harmloser Friedlichkeit beisammen gewohnt hatten; dann Erre-gung von Argwohn gegen sie, als Ketzer und Glaubensverderber, bis zur Verabscheuungund zum frommen Haß; ferner Verhütung gemischter Ehen, Benutzung jeder Gelegenheit,die Regierungen selbst wegen freisinniger Duldsamkeit zu verdächtigen. Es mußte immerlauter von Kanzeln und in eigenen Zeitungen, in ausgestreuten fliegenden Blättern übernahen Untergang der katholischen Kirche, über Unterdrückung der Rechtgläubigen geweh-klagl, und endlich eine ausgewählte Schaar der stärkgläubigsten Laien, für den Nothfall,als Kern eines künftigen Glaubensheereö, in sogenannten katholischen Vereinen verbundenworden.
Dies wohlgeleitete, Ruhe und öffentliche Ordnung allgemein bedrohende Spiel warddurch die Vereinzelung der 25 kleinen souveränen Freistaaten der Eidesgenoffenschaft be-günstigt, deren jeder, unabhängig vom andern, für sich handelte und deswegen schwach blieb.Es ward dies Spiel auch in jedem einzelnen Kanton durch hadernde politische Parteienbegünstigt, von welchen die eine, unter dem Namen der Aristokraten oder Conservativen,feindlich gegen das Bestehende ankämpfte und Heimkehr des längst Untergegangenen for-derte, während die andere, unter dem Namen der Radicalen, mit oft zu großem UngestümIdeale des Bessern, ohne Berücksichtigung der Eulturstufe des Volkes, zu verwirklichenstrebte. Darum wandten sich sogar auch protestantische Conservativen, voll blinden Eifers, derSache der Priesterpartei zu, und in thörichter Erwartung, ihren eigenen politischen Einflußdurch den der Römerei zu verstärken. Sie bemerkten erst zu spät, daß sie blos Zwecken desKlerus als Werkzeug gedient hatten, dann aber zucückgeschoben wurden, sobald man ihrernicht mehr bedurfte.
Die Schweiz hat und bedarf keiner stehenden Heere, wie in Monarchieen, um das irre-gefühcte Volk in Zaum zuchalten, das Volk aber größere bürgerliche und politische Rechte.Beides kam den Kämpfern für die Interessen Roms und des Klerus überhaupt wohl zustatten; auch benutzten sie es, und um so leichter, weil das Volk der katholischen GegendenSon jeher, besseren Unterricht entbehrend, in Unwissenheit, Aberglauben und Kirchendienstsehr absichtlich niedergehalten worden war. Feste, Wallfahrten, Betumgänge u. s. w. ver-schlangen einen beträchtlichen Theil der Arbeitstage im Jahr. Die Schulen in den Dör-fern, unter Aufsicht und Leitung der Ortspfarrer und Capläne, blieben meistens unglaublichverwahrlost. Und nirgends war dies so sehr der Fall, als besonders in der Nachbarschaftder Klöster. So konnte die Geistlichkeit ohne Schwierigkeit durch ihr Ansehen auch in po-litischen Angelegenheiten Einfluß gewinnen und bei Wahlen der Beamteten und Landes-behörden die bildungsarme Menge bewegen, ihre Stimme kircheneifrigen, dem römischenStuhl ergebenen Männern zu geben.
Nicht ganz so verhielt es sich, rücksichtlich der Volksbildung, in Kantonen der Schweiz,wo die Bevölkerung aus Protestanten und Katholiken besteht; ja selbst in ganz katholischenKantonen, welche, wie Luzern, Freiburg und Solothurn, von paritätischen oder evangelischenGebieten begrenzt sind. Denn da nimmt die katholische Jugend am verbesserten Unterrichtparitätischer Schulen Theil, und eine Menge der Erwachsenen, in Städten und Dörfern,schöpft aus Büchern und Zeitschriften Belehrung. Neben Religiosität im Glauben derVäter entwickelt sich da auch freiere Urtheilskraft und unabhängigerer Geist vom Machtge-bot einer ultramonsanen Priesterschaft. Diese begegnet daher, sobald sie Eingriffe insStaatsleben wagt, hier auch mehr oder minder starkem Widerstand und eifert deshalb nichtohne Grund gegen Preßfreiheit und Neuerung im Schulwesen.
Als mit dem Jahre 1840 endlich der Zeitpunkt erschien, da die gesetzgebenden Rächeder Kantone Solothurn, Aargau und Luzern ihre bisherigen Staatsverfassungennach zehnjährigen Erfahrungen durchgehen und verbessern sollten, und Gemeinden wie ein-zelne Bürger ihre Ansichten und Wünsche einreichen konnten, erhob sich in sämmtlichendrei Kantonen, wie aus ein gegebenes Zeichen, alsbald die römischgesinnte Kloster- undWeltgeistlichkeit. In alle« drei Kantonen war dafür längst im Dunkeln gerüstet worden.Man zeigte sich entschlossen, das Aeußerste, selbst Aufruhr zu wagen, um die Hoheitsrechteder Kirche, den Rechten des Staates gegenüber, siegreich und verfassungsmäßiggpl-