Aargauische Kloster-Aufhebung. 79
anstalteten, wie in einer Kreuzwoche, Bittgänge um die Kirche; andere setzten, unter öffent-lichen Gebeten, daß Gott den Untergang der Religion abwenden möge, das Venerabile aufdie Altäre aus; andere nahmen auf der Kanzel feierlichen Abschied von ihrer Gemeinde, alsbereiteten sie sich wegen Verweigerung der Eidesleistung zu ihrem Märtyrertod. Die un-wissenden Landleute geriethen in fromme Wuth, kauften Pulver an, gossen Kugeln, rüste-ten zu einem bewaffneten Zuge gegen den Sitz der höchsten Behörden. Der Aufstand wardem Ausbruch nahe. Da berief die Regierung Truppen ein und besetzte (27. Nov. 1835)Muri und die zwei anderen meuterischen Bezirke der Klostergegend. — Die Geistlichkeittrat erschrocken zusammen, leistete den Eid ohne Weigern, und die Truppen wurden nichtnur alsbald zurückgezogen, sondern der Staat trug selber die deshalb aufgewandten Unko-sten, um der bethörten Gemeinden zu schonen, und begnadigte die Fehlbaren.
Diese Milde, welche in ruhigen katholischen wie protestantischen Landestheilen wenigBeifall fand, versöhnte aber keineswegs die Häuptlinge der römischen Partei, sondern er-muthigte sie vielmehr, Entscheidenderes vorzubereiten und einst kühner nufzutreten, sobalddie Zukunft Gelegenheit darbieten würde.
Indessen ward dies Feuer kirchlicher Zwietracht in anderen Gegenden der Schweizununterbrochen angeschürt und genährt, damit es nicht erlösche. InGlarus versuchteder Bischof von Ehur Trennung,zwischen beiden Religionsparteien zu stiften, indem erseine Stimme in die Frage mischte: ob Evangelische noch ferner das jährliche Fest auf demSchlachtfeld« bei Näfels mitfeiern dürften? >— In Solothurn machte der Nuntiusde Angel is gemeine Sache mit der Hauptstadt in deren Zwisten mit der Landesregierung,die ihr urkundliches Recht gegen ihn behauptete; während im gleichen Kanton die Mönchedes Klosters Mariastein, durch den katholischen Verein, auf die Wahlversammlungender Bürger, wiewohl vergebens, einzuwirken suchten, Männer ihrer glaubenseifrigen Ge-sinnung in die höchsten Behörden des Staats zu bringen. — Im Kanton Genf, seit demWiener Friedenscongreß durch einige katholische Gemeinden vergrößert, wurden diese auf-gewiegelt , keinem Protestanten bei sich Niederlassung zu gestatten, obgleich in der StadtGenf selbst zahlreiche Katholiken geduldet-waren. Ja selbst gegen das Placet der Regie-rung, gegen gemischte Ehen u. s. w. ward vom ultramontanen Genfer Klerus geeifert, undder Bischof von Freiburg lieh dazu hülfreiche Hand. —- In Graubünden drang derPapst dem Lande, gegen die anerkannten Rechte des Staates, den Bischof von Ehur auf.Ungeachtet die Regierung Bündens dagegen protestirte, weihte ihn der Nuntius feierlich inEinstedelnein. — Eben so protestirte St. Gallen gegen das vom Papst eigenmächtiggestiftete Bisthum Ehur-St. Gallen und gegen den von ihm eigenmächtig ernannten Bi-schof. — Im Kanton Bern wiegelte der Agent der Nuntiatur, Stadtpfarrer Eutt a tvon Porentruy, nebst seinen priesterlichen Anhängern den katholischen Theil des Landes auf,sich unabhängig vom protestantischen Bern und zu einem eigenen katholischen Freistaat zumachen. Der Aufruhr brach aus (1836). Die Erscheinung von Commissarien an derSpitze zahlreicher Truppen konnte ihn allein dämpfen.
Man darf sich über die zum Theil gelungenen, zum Theil mislungenen Versuche undAnmaßungen der römischen Curie in den kleinen Freistaaten der Schweiz nicht wundern.Aehnliche Erscheinungen von kirchlichen Streitigkeiten und Aufregungen des Hasses zwi-schen Katholiken und Protestanten sah man in großen Monarchieen Europa's zu derselbenZeit. Sie dauern noch heut daselbst, künstlich gepflegt, fort, wie in Großbr itannienund Frankreich, so in Belgien, Preußen, Baiern, den österreichischenStaaten u. s. w., wo es die Regierungen nicht hindern konnten oder auch wohl in etwasunbehutsamer Staatsklugheit nicht ganz hindern wollten.
Daß Rom aber in der Schweiz Kühneres wagte, — in der Schweiz, die, war sie einmaldurch Priestergewalt dem heiligen Stuhl unterjocht, als Vorfeste kirchlicher Macht gegenDeutschland, wie Frankreich, dienen konnte — ist leicht erklärbar. Sobald einmal nach Eintrittder Jesuiten diesegegen Fürstenrecht und Protestantismus gebildete Kämpferschaar in einigenKantonen fest stand, war durch sie und die Nuntiatur der vormals schlaffe Verband derBischöfe, Abteien, Klöster und willigern Weltpriester, wie gesagt, enger gezogen worden,um die Hoheit der Kirche über die Staatsgewalt festen Schrittes zurück zu erobern. Dazu