78 Aargauische Kloster-Aufhebung.
Von der Gesammtbevölkerung dieses kleinen, in seinem Innern wohlgeordneten Frei-staates bilden die Einwohner evangelischen Bekenntnisses, wie schon im vorhergehendenArtikel gesagt ist, bei weitem die Mehrheit. Obgleich Protestanten wie Bekenner des katholi-schen Glaubens im Lande überall freieNiederlassung genießen und vermengt wohnen, warendoch die Bezirke des Frickthals mit 24,700 Seelen und die Bezirke längs der Reuß biszunt Rhein mit 63,000 Seelen von früherer Zeit her fast gänzlich der katholischenKirche zugethan. Einzig drei von den Bezirken längs der Reuß hatten acht Klöster, Murimit Benedictinern, Wettingen mit Cisterziensern, Ba den und Bremgarten mitKapuzinern besetzt; die übrigen vier waren Frauenklöster vom Orden der Benedictinerinnen, ?Cisterzienserinnen und Kapuzinerinnen.
Während schon in anderen Kantonen der Schweiz mit den Fortschritten der Jesuitenkirchliche Händel laut geworden waren, bestand noch im Aargau Frieden. Nur gegen die Män-gel der Slaatsverfassung erhob sich das Volk mit stürmischem Eifer. Erstnachdem im Jahre1831 das verbesserte Landesgrundgesetz und damit gerechtere und strengere Verwaltung deröffentlichen Angelegenheiten ins Leben getreten war, begann dagegen auch hier der römischgesinnte Klerus sein gefährliches Spiel. Weil die Regierung sich nicht mancher Forderungdes Bischofs von Basel fügen konnte; weil sie die Rechte der Kirche in Sachen des Sakra-ments der Ehe, derDispensen u. s. w., den Staatsgesetzen entgegen, nicht anerkennen durfte;weil sie im Jahre 1834 den Beschlüssen der Badener Conferenz zur Sicherung der Staats-rechte gegen die Ansprüche und Uebergriffe der römischen Curie beigetreten war; weil sie, wegenVerwahrlosung und zum Theil Vergeudung des Vermögens der Klöster, genauere Bewirth-schaftung und Administration desselben durch besonders angestellte Verwalter anordnete;weil sie die von den Gerichten gegen einzelne meuterische und ungehorsame Priester ausge-fällten Strafen vollzog, während der Bischof die Gültigkeit der Richtersprüche, als den Ge-setzen und Rechten der römischen Kirche zuwider, verwarf — begann sofort offene Fehdezwischen dem ultramontanen Priesterthum und den Staatsbehörden.
Man schrie von nun an überlaut über Bedrängniß und Gefahren der Religion, schil-derte mit Wort und Schrift, von Kanzel und im Beichtstuhl Regierung und gesetzgebendenRath als einen Haufen von Ketzern und Abtrünnigen, verstärkte durch Werbungen dieGenossen des „katholischen Vereins" und verbreitete mit großer Geschäftigkeit das vomPapst Gregor XVI. gegen die Artikel der Badener Conferenz ergangene Verdammungs-urtheil. In einigen Gemeinden der katholischen Bezirke Muri und Bremgartenwurden sogar ungesetzliche Bürgerversammlungen gehalten. Welt- und Klostergeistlichehielten unter sich geheime Zusammenkünfte und lebhaften Verkehr mit denen der an-deren aufgeregten Kantone. Bemerkenswerth bleibt, daß sich in den meisten europäischenStaaten der jüngere, seit dreißig Jahren erwachsene Klerus weit fanatischer bewies, als dieältere Geistlichkeit.
Als die Regierung im Jahre 1835, wie von den evangelischen, so auch von den katho-lischen Geistlichen den Eid des Gehorsams und der Treue gegen die Landesgesetze forderte,weigerten geradezu mehrere der katholischen Pfarrer die Leistung desselben. Andere fragtenden Bischof an. Er, laut seiner schon 1832 von Rom empfangenen apostolischen Wei-sung, gestattete den Eid zu schwören und zu halten „in Allem, was katholischem Glaubenund kirchlichen Gesehen nicht zuwider sei." Wiewohl die Mehrheit der Geistlichen erklärthatte, unter diesem Vorbehalte dem Staate den Eid zu leisten; wiewohl die höchsten Lan-desbehörden darauf erklärten, „daß aus dem vorgeschriebenen Eide nichts entnommen wer- /den könne und solle, was den Rechten der Kirche und den im Staate anerkannten kirchlichenGesehen zuwiderliefe", währten die Aufwiegelungen und Gährungen nichts desto wenigerfort; aber nur in der Nachbarschaft der Klöster, in den Bezirken von Muri,Baden und Bremgarten. Es schien einmal im geheimen Bunde der ultramonta-nsn Häuptlinge beschlossen, den Kanton Aargau, was es auch kosten möge, und trotz seinergrößeren protestantischen Bevölkerung, dem heiligen Stuhl unterwürfig zu machen, wie esmit Wallis, Freiburg, Schwyz und Luzern schon zum Theil geschehen war. ,'
Priester, laut verkündigend, sie würden den Eid nie schwören, mahnten nun dieMän-ner des katholischen Vereins zum Kampf für die alleinseligmachende Religion; andere ver-
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