Aargauische Kloster-Aufhebung. 75
desto mangelhafter, wie dies fast in allen Kantonen der Fall ist. Zwar schreitet man jetztzur Verbesserung der Civil- und Criminalgesetzgebung, so wie der Civilproceßform; alleinein wesentlicher Uebelstand beruht darin, daß nur zwei Instanzen vorhanden sind, wo danndie Urtheile der Untergerichte und des Obergerichts, nach ergriffener Appellation, einanderschnurstracks entgegenstehen können. Um Kosten zu sparen, vermied man in der Verfas-sung ein Cassationsgericht aufzustellen, so wie ein Verhörrichter-Amt. Das Obergerichtspricht über alle bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, polizeiliche und peinliche Falle in letzter In-stanz ab, so wie über Administrativftreitigkeiten summarisch, führt dabei auch Oberaufsichtüber Vormundschafts- und Hypothekenwesen, über Kirchen- und Brüderschaftsgüter desganzen Landes.
Indessen, sobald die Mehrheit der in gesetzlicher Form versammelten stimmfähigenStaatsbürger den Wunsch nach einer Revision der Landesgrundgesetze ausspricht, öderes101 Stimmen im großen Rath fordern, können, schon im ersten Jahrzehent der Verfas-sung, Verbesserungen derselben gemacht und dem Volke zur Annahme vorgelegt werden.
H. Zschokke.
Aargauische Kloster-Aushebung. Nachdem, seit Einführung des neuenStaatsgrundgesehes, das erste Jahrzehent verflossen war, schritt der gesetzgebende Rathim Jahre 1840 zur Durchsicht und Verbesserung desselben, um bisher gemachte Erfahrun-gen zu benutzen. So war in der Verfassung vorher bestimmt. Als die Revision des Wer-kes vollendet und von der Mehrheit des katholischen und protestantischen Volkes in dessengesetzmäßigen Versammlungen angenommen worden, erhob sich dagegen, in bewaffnetem Auf-ruhr , ein Theil der katholischen Landleute in der Umgebung der aargauischen Klöster. DerAufruhr ward mit Waffengewalt gedämpft; die staatsfeindlichen Klöster wurden aufgehoben.
In jüngster Zeit hat von allen Begebenheiten in der Schweiz kaum eine so großesAufsehen erregt, als diese; und doch war sie nur eine an sich unbedeutende Episode im gro-ßen politisch-kirchlichen Drama, welches immer noch viele Völker unseres Welttheilesschwer bewegt und ferner erschüttern wird. Um die einzelne Thatsache richtiger zu beur-theilen, über welche sowohl Unkunde ministerieller Berichterstatter als Eingebungen desParteigeistes, die entfernteren Beobachter, selbst große Höfe irre führten, ist es hier amOrt, einen unbefangenen Blick über das Ganze des Schauspieles z» werfen, seitdem eseröffnet ward.
Die Eröffnung geschah aber schon im Jahre 1814, tlls Napoleon besiegt in dieVerbannung nach Elba zog, als die Völker wieder freier athmeten, als die Fürsten Eu-rvpens ihre Thronen wieder gesichert fühlten, als sie aufBefestigung derselben gegen ähnlicheWeltstürme und möglichst schleunige'BecuhigunZ ihrer tiefaufgeregten Völker sannen. In-dem sie, mit zurückempfangenen Besitzungen, die Rechte ihrer selbstherrlichen Würde her-stellten, gestatteten sie, ohne allen Argwohn, auch das Gleiche dem Oberhaupt und Für-sten der katholischen Kirche zu Rom. Keiner von ihnen Allen hatte soviel, als dieser, vonseiner alten Majestät, von seinem Machteinfluß aus Rath und Schicksal der Fürsten undVölker, von seinen Einkünften aus anderen Staaten eingebüßt. Zur Wiederbringungdes Verlorenen mußten augenblicklich die günstigen Zeitverhältnisse benutzt, großartige Maß-regeln ergriffen und mit behutsamster Umsicht vollzogen werden.
Nicht die vergängliche Gewalt des französischen Kaisers hatte die schon früher ge-schwächte europäische Herrschaft des römischen Hofes fast bis zur gänzlichen Auflösung zuGrunde gerichtet. Es war ein weit furchtbarerer Feind unter dsn Stürmen der Zeit, unterdem lebendigen Aufschwung jeder Wissenschaft und Kunst aufgestanden, der zu bekäm-pfen blieb. Es war die gesteigerte Volksbildung fast im gesummten Welttheil, welche durchbessere Schulen, zahllose Schriftwerke und regsamem Verkehr der Nationen von Jahr zuJahr unaufhaltsam fortschritt. Gegen diesen Strom, der die Grundfesten päpstlicher' Oberherrlichkeit zu zerreißen, drohte, mußten Wälle und Dämme gebaut werden. ZwarHandel und Verkehr der Länder ließ sich nicht hemmen, wohl aber Gutenberg' s Werk-zeug lähmen, gegen welches einst schon vor Luther's öffentlichem Erscheinen Papst Leo X.seine Blitze geschleudert hatte; auch in ihren Schulen konnten die Völker abermals zumstummen, frommen Gehorsam des Glaubens allmälig zurückgeleitet werden.