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Aarga«.
wie bald sie sich an eine Freiheit gewöhnten, die ihnen ehedem unbekannt gewesen war.Durch das Ganze der unter Napoleonischer Vermittlung aufgestellten Staalsverfaffungwehte ein demokratischer Geist, gemäßigt durch Einführung des Repräsentativsystems undsechsjährige Amtsdauer der oberen Behörden. Die Regierung, wie bürgerlich einfach, mitmonatlich wechselndem Präsidenten, sie auch sein mochte, fand leichten Gehorsam bei Völ-kerschaften, die, als vormalige Unterthanen, an stummen Gehorsam gewöhnt waren, solange man ihre mancherlei kleinen Octsgerechtsame unangetastet ließ. Was eigentlich durchdie empfangenen höhecn Staatsbürgeccechte, durch alle freien Stiftungen eines neugeschaf-fenen Schweizerkantons gewonnen worden, verstanden die wenigsten Leute. Vielmehrwürden die meisten, hatte es in ihrer Wahl gestanden, dem Triebe der Gewohnheit gefolgtund zu ihren vorigen Herrschaften in freudiger Ehrerbietung zurückgekehrt sein. So sehrverwahrlost war noch die öffentliche Bildung und das Unterrichtswesen, daß man nichtMänner genug im Lande fand, die hinreichende Kenntniß besaßen, um mit ihnen die ver-schiedenen Aemter auf erforderliche Weise besetzen zu können. Man hals sich damit, tüch-tige Personen aus andern Gegenden der Schweiz ins Staatsbürgerrecht aufzunehmen.
Dieser Zustand änderte sich aber bald. Die Schulen wurden verbessert, wissenschaft-liche Anstalten gestiftet, viele Jünglinge besuchten Deutschlands Universitäten, Bürgeraller Gegenden und Stände traten in Gesellschaften zur Beförderung des Gemeinwohls zu-sammen, Buchdruckereien, Buchhandlungen, öffentliche Blatter, Manufacturen, Künstler-Werkstätten, Fabriken aller Act, große Spinnereien u. s. w. erhoben sich wetteifernd einsums andere. Ein Jahrzehent reichte hin, Verwandlungen hecvorzubringen, die kaum nocheine Vergleichung der späteren Verhältnisse des Landes mit den früheren gestatteten.
Inmitten des freudigen Aufblühens der. jungen Republik ward sie von dem Sturmbetroffen, der den politischen Zustand des ganzen Welttheils änderte und mit dem SturzNapoleons endete. In der Schweiz ward die Urkunde des Vermittlers zerrissen durch Ein-wirkung einer Reactionspartei; Städte, Patrizier, Abteien wollten im I. 1814 das imI. 1798 untergegangene mittelalterische Unwesen in seiner wüsten Gestaltung wieder ver-jüngen : einen unhaltbaren Bundesvertrag, Adelsvorrecht, Klosterherrschast, reichsstädtischeAunfthoheit, Patrizierthum, Unterthanenprvvinzen. Schon wurden Umtriebe, Entwürfeund Ansprüche zur Zerstückelung und Auflösung des Kantons Aargau gemacht. Hier abererhob sich das Volk in Waffen für das selbstständige Leben seines beneideten Freistaatesund für eine Freiheit, deren Segen es seit 11 Jahren erfahren und erkannt hatte. Es er-hob die Waffen drohend gegen dasselbe Bern, für dessen Herrschaft es vor Zeiten mannhaftgestritten, ja noch nachher Neigung bewiesen hatte, unter sie zurückzukehren. Der Aargaublieb unverletzt in der Reihe der Kantone und zahlte den übrigen Ansprechern für ihre ver-lornen Rechte, in Folge der Wiener Eongreßerklärung vom 20. März 1815, die Summevon 172,960 Fr. 7 Btz. 2Rp.
Aber wie in andern Kantonen ward auch hier die Verfassung abgeändert unter Ein-fluß ausländischer Gesandten, die weder Geist des Volkes noch Bedürfnisse des Landes ge-nugsam zu kennen schienen. Man stellte eine Aristokratie mit demokratischem Anstrich auf,ein monströses Zwitterwerk, welches zu keiner Zeit weder die Vortheile einer monarchischennoch republikanischen Staatseinrichtung gewähren, sondern nur die Nachtheile von beidenin sich verbinden konnte, wie die Erfahrung schon nach den ersten zehn Jahren auswieS.
Dem Namen nach stand die höchste Gewalt beim großen gesetzgebenden Rath, derThat nach aber bei der Regierung oder einem kleinen Rath von 13 Gliedern, deren Prä-sident mit dem altreichsstädtischen Titel Bürgermeister geziert war. Dem Namen nachwaren die 150 Glieder des großen Rathes Stellvertreter des Volkes, aber der That nachin ihrer Mehrheit nur Leute der Regierung. Denn nur 48 waren vom Volk unmittelbarin den 48 Kreisversammlungen gewählt worden; 52 wählte der große Rath selbst aus vor-geschlagenen Candidaten der Kreise, und 52 ein Wahlcollegium dieses großen Raths. DieGlieder der Regierung und des ObecgerichteS saßen in diesem Collegium, von rechtswegenund bildeten die Mehrheit; gleichwie ihr Einfluß und Wink im großen Rath unabweislichsein mußte, weil der Großtheil desselben aus ihren Beamten und Angestellten und wiederzum Theil aus Männern'bestand, welche Ehren und Aemter zu erhallen wünschten. Zwar