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wen man nicht aus dem Lande verstoßen und doch auch keiner besondern Gemeinde als An-theilhaber ihrer Rechte und Güter ausbürden durste, ward zu der Classe der Landsaffen ge-stoßen. Man bildete in später» Zeiten aus ihnen eine eigene Körperschaft, sammelte fürsie einen eignen Unterstützungsfond und stellte sie unter besondere Aufsicht einer Behörde.Sie leben als Taglöhner, Fabrikarbeiter, Bettler, ohne bürgerliche und staatsbürgerlicheRechte. Doch wird im Aargau jetzt auf bessern Unterricht ihrer Kinder, auf Anbringungderselben bei Handwerkern u. s. w., sowie darauf geachtet, daß sie nach und nach in das Ge-meingut von Ortschaften eingekauft werden.
Eine dritte und ebenfalls ziemlich zahlreiche Classe von Unglücklichen, die ohne bürger-liche Rechte dasteht, sind die sogenannten He im athlosen. Erst in neuester Zeit wurdendieRegierungen auf sie aufmerksamer. Sie gehörten nicht einmal, wie die Landsassen, irgendeinem Kanton, vielleicht Viele nicht eisimal der Schweiz an. Es waren umherstreichendeGaunerfamilien, die sich vom Betteln, Stehlen, Korbflechter:, Hausicen u. s. w. ernährtenund ihr klägliches Loos, gleich den Landsassen, einer ehemaligen fehlerhaften Gesetzgebungzu danken hatten. Die meisten aus ihnen stammen von Ellern, die wegen Verbrechen-ausihrem Kanton verbannt und durch diese Strafart andern Kantonen zugeworfen wurden;oder von Eltern, welche wegen Religionsandecung, besonders in den Tagen der Reforma-tion, an ihren Orten mit Verlust des Bürgerrechts und der Hcimath bestraft wurden; odervon solchen, welche, wenn ihrer Verehelichung im Vaterlande gesetzliche Hindernisse ent-gegenftanden, sich im Auslande, besonders in Rom, priesteclich einsegnen ließen; oder auchvon allerlei fremden Ausreißern, die man, in Ermangelung von Inländern, als Schweizer,ehemals in die Schweizerregimenter steckte. Allen diesen gab man, weil sie wirklich ohneVaterland waren, sogenannte „Duldungsscheine", wodurch sie sich wenigstens legitimirenkonnten, in der Schweiz umherstreichen zu dürfen. Man hat jetzt, der öffentlichen Sicher-heit willen, angefangen, sie zu zählen und auf die Kantone zu verlheilen, in diesen ihnenbestimmte Aufenthaltsorte anzuweisen und den arbeitsameren Familien Bürgerrechte zuverschaffen.
Der K. Aargau gehört zu den wohlhabendem und gcwerbigern Landschaften derSchweiz. Die größten Ströme derselben, welche von der Nordseite der Alpen stammen,Limmat, Reuß und Aare, vereinigen sich in ihm mit dem Rhein. Viehzucht, Acker-,Wiesen-, Wein- und Obstbau werden mit großer Thatigkeit betrieben. In Städten, deren11 sind, und in Dörfern findet man Handwerker, Künstler, Fabriken aller Art. MäßigerWohlstand ist ziemlich allgemein verbreitet. Die Volksbildung durch verbesserte Schulen,durch Volksschristen und öffentliche Blatter ist in 30 Jahren bedeutend vorgeschritten.Viele Dörfer besitzen ihre eigenen Lesegesellschaften, Sangerchöre, Ersparnißcassen u. s. w.Eben so wenig fehlt es an gemeinnützigen und wissenschaftlichen Vereinen der Bürger imLande. Am weitesten stehen in ihrer Bildung die katholischen Gegenden des Landes zurück,wo sieben Klöster, Fahr, Gnadenthal, Hermetschwyl, Wettingen, Muri,ein Kapuziner - und Nonnenkloster zuBaden, auch drei Chvrherrenstiste ihre Rechte undihren Einfluß üben. Man berechnet das Besitzthum der Klöster auf einen Werth von 6—7Millionen Franken.
Der öffentliche Wohlstand und große Verkehr nahm erst seinen Aufschwung , als derAargau von ehemaliger Unterthanenschaft durch dieRevolution und den Einbruch der Fran-zosen in die Schweiz (1798) frei und dann durch Napoleons Vermittlung (1803) zur-selbststandigen Republik ward. Er wurde aber aus drei verschiedenen Landern zusammengesetzt, die vorher, außer dar Grenznachbarschaft, nichts mit einander gemein gehabt hatten,weder politische noch kirchliche Ordnungen, weder Sitten, Gesetze und Bildungsstufen, nochMünzen, Maße, Gewichte u. s. w. Der eigentlicheAargau, mit einigen Municipal-städten', hatte unter Berns Aristokratie gestanden;BadenunddieFreienämter warengemeinschaftliche Unterthanengebiete einiger andern K-mtone gewesen; und das Frick-thal, abgeschieden von jenen durch das Gebirge des Jura, war unter österreichischer Hoheitgeblieben, bis es nach dem Luneviller Frieden zur Schweiz kam.
Es ist merkwürdig, wie bald diese ganz ungleichartigen Landestheile der neuen Repu-blick unter gemeinsamen, zweckmäßigen Einrichtungen des Staates zusammenwuchsen, und