68 Allg. encyklop. Uebersicht der Staatswifs. und ihrer Thetle.
Regierungen werden, wie es die der Völker ist. Alsdann werden diese, in derenerwachtem rechtlichen Bewußtsein und Willen jetzt das Schicksal der Reiche liegt,ein glückliches Vertrauen zu ihren Regierungen erneuernd, nicht der furchtbarenHerrschaft roher Kräfte anheimfallen, und nicht in der gefürchteten Revolutionund Republik ihr Heil suchen.*) C. ÄLelcker.
*) Eine kürzere tabellarische Uebersicht der Theile der Staatswissenschaft kann Jeder,der sie wünscht, mit beliebigen Abkürzungen der Erläuterung der hieraufgezähltenundbezeichne-ten Theile sich so leicht selbst niederschreiben, daß wir es für unrecht hielten, dafür nocheinen besonderen Raum im Staatslexikon in Anspruch zu nehmen.
Ebenso können wir in Beziehung auf die Behandlung und die Literatur der politischenEncpklopädie uns kurz fassen. Der Verfasser dieses Artikels hielt es für zweckmäßig I) mitder Encpklopädie der Staatswiffenschaft eine kurze universalencpklopadische Uebersichtder gesammten gesellschaftlichen Cultur vorauszuschicken, weil diese den Gegenstand der po-litischen Förderung und Leitung bildet, so daß eine allgemeine Kenntniß dieserCultur in Beziehung auf die Politik schon die Definition der klassischen römischen Staats-männer und Juristen von der Rechts- und Staatswissenschaft neben der gründlichen -Wissen-schaft ihrer gerechten und weisen Leitung aufnahm (1>ivin»rum stgu« dnmansrum rsrumnotitia, susti ntgue lnsusti seientis); 2) hielt er mit den Griechen und Römern wegen desoben entwickelten unzertrennlichen Zusammenhanges von der rechtlichen und politischen Seiteder Staatswissenschaft oder von Recht und Politik die Verbindung von beiden überhaupt, alsoauch schon in der Encpklopädie, für ndthig; 3) deshalb gehörten in dieselbe auch die politi-schen und rechtlichen Grundsätze der Leitung und politischen Förderung der Oeko-nomie, ebenso entschieden, als die nicht politischen rein technisch-ökonomischen Grund-sätze vom Land- und Bergbau u. s. w. der besondern ökonomischen Wissenschaft und Fakul-tät oder Sektion (jetzt häufig durch polptechnische Schulen vertreten) zu überlassen sind; 4) end-lich glaubte er, daß zu einer vollständigen und gründlichen encpklopädischen Darstellung undAuffassung des allgemeinen Wesens und Geistes der Wissenschaft die Verbindung der innerenmit der äußern Encpklopädie wesentlich sei. Diese und die übrigen vorher entwickelten Grund-ideen sucht sein schon citirtes Buch, die Universal- und die juristisch-politische Encpklopädie, zuverwirklichen. Er wollte in ihr versuchen, die juristische und politische Encpklopädie aus einersubjektiven Vorbereitungslehre zu einer wahren von selbstständigem Princip ausgehenden Wissen-schaft zu-erheben. In allen diesen und andern Beziehungen weichen die vielen Verfasser vonjuristischen und politischen Encpklopädieen von dem bezeichnten Plane so wie unter einanderauf die mannigfachste Weise ab. Man folgte überhaupt mehr besonderen subjektiven und zeit-weisen Lehrbedurfniffen, als den höchsten wissenschaftlichen Grundsätzen. Viel Lehrreiches ge-ben in ihnen zum Theil treffliche Männer, doch auf großen Ruhm wird wohl dieser Theilder deutschen Literatur keinen Anspruch machen, am wenigsten was die Encpklopädie der po-litischen Wissenschaften betrifft. Von den vielen juristischen Encpklopädieen sind besonders em-pfehlenswerth die von Wenck 1810, von Wenning 1820, und von Falck, vierte Auflage1839. Von den wenigen Encpklopädieen der Staatswiffenschaft verdient Empfehlung die vonFreiherr von Kronberg 1821. Vergl. auch unten den Artikel: Encpklopädie.