56 Allgemeine encyklopädische Nebersicht
Ganz eben so scharf, so harmonisch und folgenreich bestimmt nun unser Grund-princip auch alle übrigen Verhältnisse; so, nach dem Obigen, die der Haupt-seiten der Staatswissenschaft, nehmlich des Rechts und der Politik, der na-türlichen oder philosophischen und der positiven und historischen Rechts-und Staatswissenschaft; so denn auch die der Haupttheile, oder überhaupt:
IV. Die Begriffs- und Berhältm'ß-Bestimmung aller Theile der Ltaatd-
wissenfchast.
Falsche Grundbegriffe und Grundsätze führen ins Unendliche zu falschen Fol-gesätzen. Die encyklopädische Abtheilung der Wissenschaften aber entschei-det zugleich über ihre Grundbegriffe und Grundsätze. Sie ist also nicht etwablos theoretisch, sondern auch praktisch unendlich wichtig, und es sollen hierbeispielsweise an einzelnen bisherigen encyklvpädischen Fehlern die grundverderb-lichen Folgen solcher Irrthümer nachgewiesen werden.
Es ist nun wohl ein Hauptfehler, wenn die bisherige Encyklopädie nichtausging von der Grundidee, von den höchsten Grundsätzen und dem dadurchbestimmten inneren Wesen der Wissenschaft. Nur hieraus, nur in solcher Ab-leitung und Entwicklung kann, als aus einem gemeinschaftlichen Samenkorn cderKeime, worin schon die Pflanze im Urbild enthalten ist, der ganze Baum derWissenschaft mit all seinen Aesten und Zweigen sich organisch entfalten. Einesolche encyklopädische stufenweise Ertfaltung der Theile aus einander oder ausgemeinschaftlichem Mittelpunkte enthält dann schon von selbst auch die Melho-dologie für die Ordnung des nach- oder miteinander Studirens der Theile.Aus jenem ersten Fehler aber entstand ein zweiter und ein dritter. Mantrennte nehmlich häufig nur und setzte entgegen, aber man wies nicht die innereorganische Verbindung der Theile nach. Sodann aber wurden die Abtheilunqs-grunde und mit ihnen die Abtheilungen und Begriffsbestimmungen meist einsei-tig und nach Unwesentlichkeiten und Äußerlichkeiten gebildet, nach den Erkennt-nrßquetlen, den Zwecken, oder den äußeren Gegenständendes Wissens.Aber die verschiedenen Hauptquellen, Vernunft und Erfahrung, wie die ver-schiedenen Hauptzwecke, nehmlich das Streben nach richtigem Erkennen unddas nach richtigem Wirken— ebenso also auch das Vernunft- und Erfab-rungs-, das theoretische und praktische Wissen —müssen sich mehr oderminder bei allem wissenschaftlichen Streben vereinigen und in einander übergehen.Dieselben Gegenstände vollends bilden den Stoff zugleich für ganz verschiedeneWissenschaften, z. B. das menschliche Handeln den der Moral, des Rechts, derGeschichte, der Politik. Nach solchen Eintheilungsgründen läßt sich also fürsich allein niemals ohne fehlerhafte Veränderung und Vermischung der Thei-lungsgründe eintheilen, niemals durchgreifend und scharf das wahre Wesender verschiedenen Wissenschaften scheiden und bestimmen. Dieses Wesen und dieVerschiedenheit wie die Verbindung der Theile gehen nur aus von der Grund-idee der Wissenschaft, welche das concentrirte Ab- und Vorbild des Wissens undseiner Hauptheile ist.
Die allgemeinste, dem Wesen und Bedürfniß der Menschennatur ent-sprechende Idee und Aufgabe der ganzen menschlichen Bestrebung, mithinauch der Wissenschaft, nach derenLehre diese Aufgabe, und zwar im Staate,erstrebt wird, kann man nach dem Obigen bezeichnen als: Innere Vollkom-menheit mit der angemessenen äußeren Vollkommenheit in har-monischer gesellschaftlicher Vermittlung.
Dieses ist also die Grundidee für die ganze Cultur. Diese Cultur aber,welche der Rechts- und Staatsmann politisch zu fördern und zu leiten hat, undwelche also den allgemeinen Gegenstand seiner Rechts--und Staatswissenschaftbildet, zerfällt nun stets nach den in der Grundidee selbst enthaltenen grundge-sctzlrchen Bestandtheilen in ihre Unterabtheilungen. Diese sind zunächst: