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1 (1845) [Aac - Aus]
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der Staatswissenfchaft und ihrer Theile.

Nische Gesetzgebung, die diesen Bestandtheil nächst der Bibel sogar in einembesonderen Corpus Iuris vertritt, wenn wir die ganze christliche Ehe- undFamiliengesetzgebung äußerlich gänzlich abschafften. Nicht minder einseitigaber erscheint uns eine hierarchische oder pietistisch-geistliche Anfeindung der clas-sisch-alterthümlichen un.d der germanischen Grundelemente, ihrer irdischen, bür-gerlichen Freiheitsformen, ihrer selbstständigen nationalen Gestaltung. Eben sohassen und verwerfen wir nicht mit unfern teutonischen und nibelungensüchtigenSchwärmern so wie den Homer, Aristoteles und Phidias, so auch die griechischenund römischen elastischen Formen auch für Freiheit und Recht. Wir verwerfen über-haupt nicht das classisch-alterthümliche Culturelement, welches von der Germa-nen erstem Zusammentreffen mit den gebildeteren Römern an durch unsere ganzeVolks- und Jugenderziehung und all unsere Lebensanschauungen und Einrich-tungen hindurch ein ebenfalls wahrhaft unzerstörbarer Bestandtheil unserer heu-tigen Cultur bleibt und bleiben soll, auch wenn wir die äußerliche Gültigkeit desrömischen Corpus JuLis, welches mit seinem im Wesentlichen unübertroffenenelastischen Recht ein Jahrtausend lang die europäischen Völker beherrschte unddurch seine freien Grundformen für Persönlichkeit und Eigenthum noch der fran-zösischen Revolution die feudalistische Unfreiheit von beiden zerstören half, jabeinahe zur Hälfte dem neuen französischen und jedem neuen Gesetzhuch zu Grundeliegt. Aber freilich wollen wir nicht mit enthusiastischen vaterlandslosen undheidnischen Romanisten und Philologen Christenthum und deutsche Cultur ver-gessen oder despotisch unterdrücken lassen. Auch schon das Princip der richtigenharmonischen Verbindung und Gestaltung jener drei Grundelcmente, statt desprinciplosen Mischmasch, in welchem siez. B. unsere praktischen Pandektisten dar-stellen, ist in jener grundgesetzlichen Auffassung ihres Verhältnisses gegeben. Undeben so weit als wir entfernt davon sind, unsere praktische Staats- und Rechts-gesetzgebung aus den höchsten synthetischen, apriorischen Anschauungen unsererSchulphilosophen construiren zu wollen, ebensowenig möchten wir sie mit unserenpositiven und historischen Juristenschulen der positiven Willkür und Zufällig-keiten überlassen. Suche man doch nur in dem Leben gesitteter Völkersowohl die naturgesetzlichen Grundverhältnisse wie die freien Vernunftideen dieserVölker auf und bilde und reformire auch das Verkehrte in ihnen mit Beach-tung ihrer höchsten praktischen Grundsätze vernünftig und frei nach diesen Ideen.Das Leben der Völker hat da ja auch sie, da ja auch Euer Volk Vernunfthat, so gut als Ihr selbst, Ihr einzelnen Herren, da zugleich kein Leben ohneHarmonie dauernd bestehen und Befriedigung finden kann, oft mehrVernunft und wahre Harmonie, als das individuelle apriorische Schulsystem.Aber auch seine Fehler und Krankheiten muß man, frei von jenen Einseitigkeitender angeblichen Vernünftigkeit alles historisch oder wirklich Gewordenen, den höchstennatürlichen und vernünftigen Grundgesetzen gemäß umgestalten und verbessern.

Ueberall also in dem ganzen und gesunden Leben und seiner vollkom-menen Harmonie, im Erfassen seines selbstständigen Mittelpunktes und deslebendigen harmonischen Jneinandergreifens aller seiner Kräfte und Glieder, ver-mitteln sich gründlich und friedlich alle Gegensätze. Solche, schon in ihrem Ur-sprünge allseitige und praktische, aber stets streng folgerichtig durchgeführteGrundsätze begründen eine wahre Gerechtigkeit, eine wahre, eine Aristotelischegerechte Mitte. Sie, oder die wahre lebendige Vermittelung der zwei erstenLebensbestandtheile in dem selbstständigen dritten, ist ganz etwas Anderes, als dieAushebung jener zwei Kräfte, so wie etwa im physischen Gleichgewicht. Sie ist vol-lends der wahre Gegensatz jener mittelmäßigen Halbheit einer oberflächli-chen Vermischung und einer inconsequenten Durchführung entgegengesetztereinseitiger, oder eines Aufgebens der höchsten Principien und jenes jammervollenneufranzösischen hin und her Schwankens zwischen Befolgung und Verletzungder Grundsätze, zwischen Wahrheit und Lüge, zwischen Recht und Unrecht.