54 Allgemeine enettklopa-isekie Uebersicht
sich bestimmende) äußere Uebereinstimmung der eigenen sinnlichen Natur und derganzen Außenwelt, welche durch äußere Hindernisse und Unglücksfälle auch derSittlichkeit fehlen kann.
Das Bisherige ergibt sich als natürliches ftaatswissenschaftliches Systemaus der analytischen historisch-philosophischen Betrachtung der allgemeinen Naturdes Staatslebens aller gesitteten Völker und seiner drei Bestandtheile in ihrergrundgesetzlichen Harmonie. Die historisch-philosophische analytische Betrachtungunseres besonderen Cultur-und Staatslebens der germanischen und deut-schen Völker aber ergibt (S. unter: deutsche Geschichte) folgende besondereGestaltung der grundgesetzlich geeinigten drei Lebensbestandtheile: ») den christ-lichen, b) den classisch-alterthumlichen, o) den germanischen.
Für unsere Cultur wurden nehmlich die tieferen und höheren orientalischen,zunächst die biblischen und christlichen Grundideen,' die von der Einheit undder rein geistigen Erhabenheit Gottes u. s. w., das innerliche, das tiefste gei-stige Grundprincip. Für die äußeren Rechts- und politischen Formendes irdischen gesellschaftlichen Lebens, insbesondere für die Freiheits-formen des bürgerlichen Lebens aber nahm unsere Cultur die gerade in dieserBeziehung classlsche Bildung der Griechen und Römer in sich auf. Dasgermanische Leben aber hat in selbstständiger Eigenthümlichkeit jene bei-den Culturelemente aufgefaßt und sie zu unserer heutigen Cultur, zum heutigengemeinen Recht von Europa, oder, besser von allen germanischen, d. h. allen gebil-deten Völkern der Welt harmonisch vermittelt und gestaltet. Schon ursprünglichstellt das Leben der Germanen eine Vermittlung, oder doch die Anlage undBestimmung zu einer Vermittlung orientalischer und alterthümlicher Grund-elemente dar, und fast gleichzeitig mit dem Verfall der Völker des Alter-thums und mit der Erscheinung des Christenthums trat, nach dem Planeder die fortschreitende Menschheit leitenden Vorsehung, das unverdorbene kräftigegermanische Geschlecht zur Aufnahme und Vereinigung der besten Früchte deralten Welt, oder der ganzen bisherigen orientalischen und alterthümlichen Cul-tur, und zur Gründung der neuen Welt aus dem Dunkel seiner Wälder aufden Schauplatz der Geschichte. So wie überall, so ist es auch in Beziehung aufdas Recht die große Aufgabe unserer Cultur, jene drei Grundelemente, fern vonverkehrter, zuletzt doch vergeblicher—einseitig christlicher, romanistischer oder teutoni-scher—Anfeindung eines derselben, zum harmonischen Ganzen zu gestalten. Auchdabei kann dann nicht Willkür und Zufall walten, sondern nur die angedruteteGrundidee des grundgesetzlichen Verhältnisses des ersten zum zweiten Elemente,und des dritten zu beiden. Dieses dritte muß namentlich auch, durch dieselbstständige nationale harmonische Gestaltung der Vereinigung, dasbisherige äußere Nebeneinanderbestehen dreifacher, zum Theil in frem-der Sprache geschriebener Gesetzbücher aufheben und alles unpassende Dishar-monische ausscheiden.
Auch hier also gelangen wir an der Hand der ächten wissenschaftlichen, derhistorisch-philosophischen analytischen Methode für die Staatswissenschaft zurgründlicheren Einsicht wie zur richtigeren Vereinigung der verschiedenen Seitenunseres Staatslebens. Auch hier sehen wir, daß in den verschiedenen Staats-theorieen, die bei uns in Deutschland einen verderblichen Krieg auf Leben undTod führen, lyehr Einseitigkeit als absolute Falschheit ist. Die richtige Methodeschließt ihre Einseitigkeiten aus und vereinigt vom selbstständigen wissenschaftlichenPrincip aus das, was richtig in ihnen ist. So namentlich sind wir weit ent-fernt, mit unfern Neu-Hegelianern und Radikalen das Christliche zu hassen undzu verwerfen. Wir erkennen es vielmehr an als einen wesentlichen, ja als denhöchsten Lebensbestandtheil unserer ganzen Cultur, welcher wahrhaft unzer-störbar eingewachsen ist in dieselbe, in all unsere Rechts- und Staatsverhält-niffe; und zwar auch dann noch, wenn wir die ganze christlich-kirchliche oder kano-