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1 (1845) [Aac - Aus]
Entstehung
Seite
41
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-er Staatswifsenschaft und ihrer Theile. 4L

heit und ihrer Factionsmänner, eine schaudererregende Auspflanzung von Ma-rat's und Robespierre's blutrother Fahne!

Hier bei dem feindlichen Gegensatz und dem anarchischen Streit der ein-zelnen Glieder des Staates und seiner Wissenschaft ein einseitiger Ausbaublos der politischen und öffentlich rechtlichen Seite des Gesellschafts-Verhältnisses und, so wie nach einer irrigen Auffassung der Republiken desAlterthums im Hugoischen Naturrecht und in dem RousseauischenSocialcontract, Zerstörung alles Privatrechts durch das öffentliche Recht;ein politischer Absolutismus, der, gleichviel, ob in der Gestalt unbeschrankterjacobinischer Republik oder schrankenloser Fürstengewalt, alle selbstständige Frei-heit zerstört, welcher den einzelnen Bürgern, nach Rousseau's ausdrücklicherErklärung, gegen die Regierung ebenso wenig irgend ein Recht zusteht,wiedem Fuße gegen den Willen des Kopfs."

Dort dagegen eine Ausbildung blos der juristischen und privatrecht-lichen Seite, wie in der Feudalanarchie und ihrer Copie, der Haller'schenRestauration, eine völlige Zerstörung alles öffentlichen Gemeinwe-sens, alles wahren Staatsrechts in einem Aggregat bloßer Privat-, Hülfs-und Dienstvereine.

Kurz wirklich überall Begründungen der Staatstheorie blos auf einzelneSeiten und Bedürfnisse des Staatslebens, Constructionen, nur aus einzelnenBildungselementen desselben, nach Baurissen, hier hervorgesucht aus den Grä-bern der Hünen .oder der Ritter und Priester des Mittelalters, dort aus dennoch rauchenden Trümmern jacobinischer oder napoleonischer Revolutionen.

Dabei aber wurden durch das Hineintragen solcher einseitigen Ausfassungs-weisen und durch das Hervorsuchen blos einex einzelnen Seite auch selbst dieDarstellungen der historischen und positiven Staatsverhältnisse der Völker, undbesonders die unseres Vaterlandes, völlig einseitig und verkehrt. Hier machenCivilisten das classische römische Recht, mit seiner lebendigen Durchdringung derrechtlichen Form durch die sittlichen und politischen Grundelemente, zum reinenKantischen Formalismus und Zwangsmechanismus. Dort stellt unbedenklichHr. v. Haller und seine Schule den kastenmäßigen Aristokratismus, den des-potischen Absolutismus und Obskurantismus, die Vernichtung von Volk undStaat und öffentlichem Gemeinwesen, als ächt germanisch und als ächt christlichdar, als die Theorie also jener freien Nationalvereine und dieser Lehre der Wahr-heit und Freiheit, der brüderlichen Liebe und Gleichheit!

Sowie aber die einseitigen Theorieen unter sich, so traten sehr begreiflichimmer mehr auch die Theorie und die Praxis in feindlichen Gegensatz. Undwo etwa die Gewalt des Lebens der Praris mehr oder minder die Berücksich-tigung der verschiedenen Seiten und Elemente unserer gesellschaftlichen Verhält-nisse aufdrang, da wurden dieselben, weil es an einem selbstständigen höherenPrincip und einer davon ausgehenden Theorie fehlte, nur nach besonderen Zu-fälligkeiten aufgefaßt und seicht und gesetzlos durcheinander gemischt.

Doch das Traurigste bei diesem "anarchischen Abfall der Theorieen von demMittelpunkte des gemeinschaftlichen Lebens, seiner Grundkräfte und seiner Har-monie war das, daß nun die Stände der Juristen und Politiker, der Gelehrtenund der Beamten immer mehr abfielen von ihrem Volke, von der höheren Liebefür dessen Gemeinwohl und für die Gerechtigkeit und, in kastenartiger und zunft-mäßiger Absonderung, die Bürger, als blinde Laien und unmündigen Pöbel,von der activen Theilnahme am Rechts- und Staatsverein, an der Gesetzgebungund Rechtsprechung gänzlich ausschlossen und einen verderblichen Götzendienst oderein eigennütziges Gewerbe mit sinnverlassenen Buchstaben und erstorbenen Formenbetrieben. Der jetzt geforderte blinde Glaube für die Wissenschaft aber und derMisbrauch derselben bewirkten natürlich auch hier den Unglauben und die Zerstö-rung der wohlthätigen Wirksamkeit der Wissenschaft, ganz ebenso, wie die ähnliche