Druckschrift 
1 (1845) [Aac - Aus]
Entstehung
Seite
XIX
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zur ersten Auflage.

eigneten Lehren, zu deren genauerer und etwa schnellerer Anwendung in einem ebenvorkommenden einzelnen Fall er gerade aufgefordert ist; auch er freut sich der darge-botenen Gelegenheit, ohne mühsames Forschen sich über einiges bisher vielleichtminder von ihm Beachtetes, vielleicht auch erst neu Erfundenes oder factisch Hinzu-gekommenes unterrichten zu können. Und je mehr, bei gründlicher historischer undphilosophischer Forschung, die einzelnen Hauptfragen, von den Fesseln des gelehrtenSystems befreit, dem Standpunkt erfahrener praktischer Männer entsprechend dar-gestellt werden, um so vollständigeren und fruchtbringenderen Gewinn werden füreine wahrhaft praktische Staatswissenschaft auch die neu aufgefunde-nen Wahrheiten bringen.

Für alle diese Zwecke erscheint die lexikalische Form weit passender und ent-sprechender, als die des schulgerecht systematisirenden Lehrbuches. DerLeser findet hier augenblicklich auf, wessen er bei irgend einem besonder» Anlaß ebenbedarf und was er sonst mühsam im Systeme nachsuchen, vielleicht gar aus ver-schiedenen Partieen der systematischen Lehre erst Zusammentragen müßte. Er findetes hier in äußere Ordnung gebracht nach den für die Praxis bemerkenswerthestenRubriken, deren jede, wenn sie zweckmäßig bearbeitet ist, ein kleineres oder größeresTheil-Ganzes bildet, welches sodann von dem Denker leicht mit allen übrigen zumgroßen Ganzen verbunden werden kann, so oft er einer solchen Gesammtüberschau-ung bedarf oder nach ihr strebt. Der nicht wissenschaftlich Gebildete aber wird sichweit lieber, weil leichter, durch das Durchlesen einzelner Artikel, von denen er immerdie ihm jeweils interessantesten heraushebt, unterrichten, als durch das, eine fort-währende Anstrengung und das Durchwandern auch mancher ihn nicht ansprechen-der, wohl auch für ihn unnützer, Gebiete voraussetzende Studium eines systematischbearbeiteten Lehrbuches. Und er wird, wenn es etwa darauf ankömmt, über irgendeine Frage des politischen Lebens, z. B. bei einer landständischen Verhandlung, seinezählende Stimme zu geben, oder die von einer Kammer oder von einzelnen Depu-taten genommene Richtung zu beurthcilen, schon durch das Studium der einzelnenbetreffenden Artikel oft hinreichend (oft wenigstens zur Aoth) darüber belehrt sein,zu dem Behufe nämlich, um der Discussion oder den vorgetragenen Gründen fürund wider vorbereitet und mit Verständniß zu folgen und sonach mit Ueberzeugungabstimmen oder die ihm vorliegenden Abstimmungen und Beschlüsse beurtheilen zukönnen.

Das Staatslexikon hat sich hiernach zur Aufgabe gesetzt, nicht nur den G e-lehrten, sondern allen Gebildeten im Volk, allen die politische Mündig-keit Erstrebenden in allen Bürgerclassen eine willkommene Gabe zu bieten, hier einenothwendige, dort eine nützliche Belehrung zu geben, dort wenigstens eine bequemeVergegenwärtigung oder Wiederholung staatswisienschaftlicher Studien und Dingezu bereiten. Möge uns, wenigstens annähernd, gelingen, dieses gemeinnützige Zielzu erreichen und so ein wahrhaft zeitgemäßes Werk ins Dasein zu rufen! Wirbauen, wenn wir ein solches zu hoffen wagen, vorzüglich auf die Mithülfe jenerausgezeichneten Männer vom Fach., welche uns ihre thätige Lheilnahme bereitszugesagt haben, und deren mit Recht gefeierte Namen der Nation als die edelsteBeglaubigung des durch ihre Geistesfrüchte zu bereichernden Werkes erscheinenwerden.

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