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1 (1845) [Aac - Aus]
Entstehung
Seite
XVIII
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XVIN

Dorwort

erhalten, die guten, die getreuen, die mit Eifer sich hingebenden Vertheidiger desRechts und der Freiheit zu bekräftigen und zu belohnen, die Schwachen oderSchüchternen zu ermuthigen oder zu ermuntern, die Unlautern und Bösen aberzu bestrafen oder auch durch die Aussicht auf solche unvermeidliche Bestrafungvom pflichtwidrigen Thun und Lassen abzuhalten. Sie sollen in dem traurigenFall einer entschiedenen Spaltung zwischen Ministerium und Ständeversammlungdie rechte, d. h. vernünftige und dem Gemeinwohl zuträgliche Partei zu ergreifenfähig gemacht, allernächst also in Stand gesetzt werden, bei den Wahlen vonVolksvertretern, insbesondere im Fall einer geschehenen Auflösung des Landtages,mit einer aus wohlbegründeter Ueberzeugung fließenden Richtung ihre Wahlstim-men abzugeben. Sie sollen in Stand gesetzt werden, den Verführungen der Par-teimänner , den Lockungen ehrgeiziger Demagogen, den unlautern Verheißungeneiner jacobinischen Propaganda, den Aufhetzungen fanatischer Priester u. s. w.nicht minder zu widerstehen, als den etwa von einer Camarilla ausgehenden Täu-schungen oder als den bösen Einflüsterungen und Einschüchterungen von Seite ser-viler Werkzeuge des Absolutismus oder gar des herrschsüchtigen Auslandes.

Eine solche Kenntniß von politischen Dingen, die wir dem Volke wünschen,-kann freilich keine streng wissenschaftliche oder ein systematisches Studium voraus-setzende sein- Doch ist ein solches auch nicht nöthig, wenn nur Diejenigen, dieihm den Weg zu jener Kenntniß anzubahnen suchen, solcher wissenschaftlichen odersystematischen Kenntniß mächtig sind. Die Früchte ihrer strengen Studien mögendann auch vereinzelt, ohne Ausstellung eines künstlichen Lehrgebäudes mit demBedürfniß genügender Wirkung dargeboten werden. Ohnehin sind die Hauptleh-ren der Politik geschöpft ausdemnatürlichenRecht, oder begründet auf dasselbeund, wo es auf Erfahrung ankömmt, einem Jeden, der mit gesundem Sinne dieGegenwart und die Vergangenheit (Geschichtskenntniß freilich wird vorausgesetzt)betrachtet, sehr leicht zugänglich. In der Moral und im Rechte, deren Ge-setzgebungen ja für alle Menschen bestehen müssen, wenn sie gültig sein sollen,entscheidet der gemeine Menschenverstand, das gemeine moralische undRechtsgefühl meist sicherer, als das oft auf gekünstelte Theorieen gebaute, be-fangene Urtheil der Gelehrten; und Moral und Recht müssen die Grundpfeiler seinjeder edlern Politik.

Damit jedoch der einfache Menschenverstand und das gemeine moralische undRechtsgefühl die ihnen eingeborne gute Richtung mit Bestimmtheit und Zuverlässig-keit verfolgen können, dazu bedarf der damit Ausgestattete gleichwohl der Beleh-rung über die factisch vorhandenen Verhältnisse und Dinge, worauf dienatürlich verständigen rechtlichen oder politischen Wahrheiten und die hiernach zufällenden Urtheile angewandt und bezogen werden sollen; und er bedarf auch derVerdeutlichung jener Wahrheiten oder Principien und wohl auch der Aufstel-lung ihrer Nächstliegenden Beweisgründe, deren man sich etwa als Vertheidigungs-waffen wider die Gegner und deren verführerische Einstreuungen bediene. Selbstdem wissenschaftlich Gebildeten ist manchmal eine leicht zugängliche Beleh-rung über Einzelheiten des so unermeßlich ausgedehnten Gebietes ber Staats-lehre erwünscht. Auch er bedarf mitunter einer Wiederholung oder Verge-genwärtigung jener, von ihm zwar längst erkannten und spstematisch sich ange«