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Vorwort
Ordnung und Vielseitigkeit des Regierungsgcschäftes erstrebende Hand. Nur dieVerfassungen blieben schlecht geregelt, wie sie waren, oder neigten vielmehr'zusehends zur völligen Despotie, d. h. zum Absolut! smus sich hin; ja mancheder in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung getroffenen Verbesserungen oderVeränderungen hatten eigens den Zweck mit, die Staatsgewalt absolut zu machenoder den als Zeichen einer herannahenden neuen Zeit sich hier und dort besorglicherhebenden Volksgeist durch Machtgebote nieder zu halten.
So groß und vielfältig die Verbesserungen waren, welche in den verschiedenenZweigen der Staatsverwaltung, zumal seit der Mitte des 16. Jahrhunderts, statt-fanden, so blieben dieselben doch unermeßlich weit hinter den Fortschritten derTheorie, hinter den lauten Forderungen der Aufgeklärten im Volke und der Tagfür Tag mehr geläuterten und bekräftigten öffentlichen Meinung zurück.Der Grund davon war, daß man den Principien des Vernunftrechtes, wennman sie auch als theoretische Lehre duldete oder zu unterdrücken außer Standwar, doch entschieden die praktische Geltung versagte. Die praktischeStaatskunst ermangelte hiernach nicht blos derjenigen Einheit, welche ein allwal-tendes Grundprincip voraussetzt, sondern sie machte durch entschiedene Verleug-nung des höchsten Rechtsprincips selbst manches einzelne Gute, was sie zu bewir-ken sich Mühe gab, zum bloßen Scheingut, namentlich für das Volk in der Wirk-lichkeit unnütz, ja oft verderblich. Der eifrigst gesteigerte Ertrag des National-vermögens kam nicht der Nation zum Guten, sondern blos den Regierungen undden Privilegirten. Was die vervollkommnte Landwirthschaft und Industrie er-zeugten, davon floß der reine Ertrag keineswegs den Producenten zu, sondern denFinanzkammern und den durch das historische Recht begünstigten Elasten. DerStaat als Gesammtheit schien reich, und die große Mehrzahl seiner Gliederschmachtete in Dürftigkeit.
Es war dieses die nothwendige oder natürliche Folge der übermäßig erhöh-ten Regierningsmacht, und mehr noch der unersättlichen Forderungen derAristokratie. Inden Jahrhunderten der Barbarei hatte sich, durch mancherleiUmstände begünstigt, ein trotziger Adelstand emporgehoben, welcher einerseitsdie wohlthätige Gewalt der Könige lähmte und andererseits die Gemeinen in schmäh-liche Knechtschaft stürzte.' Die Könige, durch die steigende.Anmaßung des Adelsgedrängt, näherten sich damals dem Volke und erwarben sich dessen dank-bare Anhänglichkeit - durch theilweise Erleichterung seiner Bürden, insbesonderedurch Milderung der ihm von Seite des Adels bereiteten Knechtschaft. Aber,zumal seit Erfindung des Pulvers und Errichtung-der stehenden Heere, bedurftendie Könige, um den Trotz des Adels zu beugen, der Hülfe der Gemeinen nichtmehr, und der Adel selbst, verzweifelnd an der Möglichkeit, die furchtbar gestärkteKönigsmacht zu überwältigen, schloß sich jetzt derselben unter den beflissensten An-hänglichkeitsversicherungen an, um in Befreundung mit ihr wenigstens über dieGemeinen seine alten Vorrechte zu behaupten oder noch zu erweitern. Diese Ge-meinen, welchen, als Preis für die sogenannte Befreiung von der Fessel der Leib-eigenschaft oder Hörigkeit, schwere Leistungen für den Staat oder für denKönig aufgelegt waren, sahen sich nun gleichwohl von den Lasten der Grund-herrlichkeit und Leibherrlichkeit mit Nichten entbunden und — schwach-