Vorwort
V„I
'Vater er mit etwas übertriebener Lobpreisung erklärt wird, eine fortschreitende Ver-vollkommnung erhalten; und es ist selbst ihre ge setzgeb ende Autorität aner-kannt worden durch die feierlichsten Berufungen auf ihre Aussprüche von Seitesogar Derjenigen, die sonst keine menschliche Autorität über sich anerkennen, sondernnur Gott verantwortlich zu sein behaupten, nämlich von den Regierungen undMachthabern, und zwar nicht nur von den Schwachen, welchen freilich dieAppel-lation an das Recht gegen die überlegene Gewalt als letzte Waffe kostbar sein muß,sondern selbst von den Starken, so oft denselben wichtig schien, ihren Gewalt-schritten durch künstliche Auslegung der vernunftrechtlichen Lehrsätze einen rechtferti-genden oder beschönigenden Anschein zu geben und dadurch die öffentliche Meinung,die tagtäglich in imponirenderer Hoheit erscheinende Macht, für sich zu gewinnenoder wenigstens zu beschwichtigen.
Freilich erfuhr das Vernunftrecht, so wie es unumwundener und bestimmtermit seinen Forderungen sich erhob, die heftigsten Anfeindungen von mancherlei Sei-ten, allernächst von engherzigen positiven Juristen, die da, angekettet ansgeschriebene Recht, jeden höher steigenden Gedanken, als ihnen selbst unzugänglichund ihre eigene Autorität in Schatten stellend, mit scheelsüchtigem Hasse betrachteten:sodann von theologischen Zeloten, welche die weltliche Macht zwar durch diekirchliche beschränkt oder unterjocht wissen wollten, doch vor einer über beide dieHerrschaft ansprechenden neuen Autorität zurückbebten; am allermeisten aber vonden durchs historische Recht parteilich Begünstigten und überhaupt vonden Inhabern der Gewalt. Diese Gewalt, deren Besitz nämlich naturgemäß dieNeigung zu ihrem Mißbrauche mit sich führt, haßt und wird immer hassen jedeBeschränkung durch Principien — die den Verführungen der Selbstsucht unterthanemenschliche Natur bringt es also mit sich — ; die Gewalt liebt in der Regel keinanderes Recht, als welches von ihr selbst ausgeht, und achtet allzugern die Appella-tion an ein höheres Recht für Empörung. Aber ungeachtet dieser Anfeindungenerhielt sich das Vernunftrecht durch die Kraft des in allen wahrhaft Wohlgebornenund Unverderbten lebenden gesunden Verstandes in seiner unsichtbaren'Macht, undtrotz alles künstlichen Geisteszwanges und aller ängstlichen Eensur verbreitete sichdie Erkenntniß der natürlichen Rechte und der Eifer für ihre Behauptung oder Wie-derherstellung in allen Elasten der Gesellschaft so weit und durchdringend, daßdadurch endlich der große Umschwung der europäischen Dinge mittelst der franzö-sischen Revolution erzeugt ward. Der Charakter dieser Revolution, ja ihr.ganz eigentlicher Begriff und ihr Wesen, besteht blos in dem zum offenenAus-bruch gekommenen Kampf des vernünftigen Rechtes gegen die ihmwiderstreitenden Partieen oder Bestimmungen des historischenund positiven.
Während also durch die des siegenden Eindrucks auf alle unverderbten Gemü-ther sichern Lehren des Vernunftrechts der Boden bereitet ward, worauf alleineine edlere Staatswissenschaft zu erbauen ist, waren auch, im Geleite der überhauptdurch einen Zusammenhang günstiger Umstände seit einigen Jahrhunderten gehobe-nen und verbreiteten Aufklärung, die Ansichten der Staatsklugheit klarerund weiter reichend geworden. Die Regierungskunst, auch noch ohne denCharakter einer die Idee des Rechtsstaates unverrückt im Auge halten-