zur ersten Auflage. v
tungen, Anstalten und Gesetze, ungeachtet der gehäuften, bald dem Jrrthum,- baldder Unlauterkeit entflossenen Sünden der Machthaber, ungeachtet hier der stupidenoder feigen Passivität der Völker bei dem über sie verhängten Wehe, und dort ihresunvernünftigen Widerstrebens gegen wahrhaft Gutes und Heilverheißendes, welchestugendhafte Häupter oder weise Rathgeber ihnen zudachten, schritt gleichwohl, theilswenigstens in einzelnen Zeiträumen oder bei einzelnen Völkern, theils selbst im Gan-zen, die in Staaten lebende Menschheit voran oder begann, wenn auch zeitlicheRückfälle eintraten, ihre voranschreitende Bewegung stets von Neuem. Nur dievöllig außer dem Staatsverband, im Zustand der wilden Naturfreiheit undJsolirung lebenden Menschenhaufen blieben fortwährend der Thierheit nahe undberaubt alles wahrhaft menschlichen Genusses, ja selbst in Ansehung des blos physi-schen Daseins auf die kärglichsten und unsichersten Erhaltungsmittel beschränkt.Es möchte hiernach für ungerecht und undankbar geachtet werden, die Wohltha-tendes bürgerlichen Vereins oder die Verdienste seiner Häupter — selbst imunvollkommensten Zustand und bei der mangelhaftesten Leistung — zu verkennenund der Staatswissenschaft oder Regierungskunst, so Vieles sie auchnoch zu wünschen übrig ließen, sogar die Entstehung, wenigstens das wirksameDasein in jenen Jahrhunderten, ja Jahrtausenden, absprechen zu wollen. ZweiBetrachtungen jedoch mögen uns gegen solchen Vorwurf rechtfertigen.
Fürs Erste ist allerdings wahr, daß der Staat, wenn er nur wenigstens derma-ßen geordnet ist oder dermaßen regiert wird, daß die Gesellschaft fortbestehenkann oder nicht völlig sich auflöst, dadurch die erste und unentbehrlichste Be-di ngung eines menschlichen Daseins und Fortschreitens, nämlich eben jenes G e-sellschaftsverhältniß, d. h. eine engere und wenigstens einigermaßen gere-gelteWechselwirkung Vieler, hervorbringt oder fortdauern macht, demnach denZustand der Isolirung endet, in welchem der Mensch mehr nicht als Thier unddabei, wenn er mit andern solchen Thieren zusammentrifft, zum allseitigen Kampf,mithin zum Vertilgen oder Vertilgtwerden verdammt ist. Auch ist wahr, daß selbstunter Despoten und Tyrannen einiger Rechtszustand, wenn auch nichtgegenüber dem übergewaltigen Herrn, doch unter den Beherrschten gegenseitig statt-sinden kann, ja in so fern auch wirklich stattsindet, als in der Regel der Despoteneigenes Interesse und Wille ist, daß außer ihnen selbst (und etwa den von ihnenbesonders Begünstigten) Niemand Unrecht oder eigenmächtige Gewalt übe. So-bald aber auch nur einiger Rechtszustand besteht, so fangen die Segnungen derGesellschaft an emporzukeimen, oder es ist wenigstens der Boden bereitet, wel-chem allein sie zu entkeimen vermögen. Und dann mag die berechnende Selbst-liebe— oft auch Ehrgeiz, mitunter ein moralischer Antrieb, ein besseresmenschliches Gefühl — manchen einzelnen Machthaber noch weiter zu einer für dieGehorchenden wohlthätigen Anwendung der Gewalt bestimmen, ohne daß die Ver-fassung ihn dazu nöthigte und ohne daß er solche Richtung als ihm obliegendeSchuldigkeit erkennte. Nur werden freilich solche Wohlthaten nimmer eingesi cherte^Besitzthum sein und auch jedenfalls in Bezug auf die höheren Gü-ter, zumal auf die freie Entwickelung geistiger und moralischer Kraft, nur mitKargheit zugetheilt werden oder überhaupt, schon ibrem Ursprung nach, ohne bedeu-tende Wirksamkeit bleiben.