458 Papiergeld.
kaum ein Achtel Procent verschieden sein kann, ohne daß Barren von dem wohlfeilerenPlatze nach dem theuecen wandern. Anders verhalt es sich mit dem nicht einlösbaren Pa-piergelde. Dieses bleibt im Lande, wo es als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, es findetkein Ab-und Zuströmen Statt, weil es im Auslande nicht begehrt wird, also hangt seinWerth in der Wirklichkeit nur von dem Verhältnisse der ausgegebenen Menge zu dem Be-dürfnisse des Verkehrs ab. Es könnte daher leicht im Gleichwerthe mit Gold erhalten wer-den, selbst wenn kein solches als Münze umliefe, im Falle die Ausgeber auf die Verände-rungen im Preise des Goldes oder, was dasselbe ist, auf die Wechselkurse achten und jenach dem Steigen oder Fallen derselben ihr Papier vermehren oder vermindern würden-So handelt jeder vorsichtige Bankier, der seine Noten aufBegehr einlösen muß, so ver-fahren in der Regel die Direktoren der Bank von England, und die Verbindlichkeit, dieNoten gegen Barren einzulösen, ist ebenfalls nichts Anderes als ein Zwang, jenenGrundsatz zu beachten. „Könnte demnach hinlängliche Sicherheit erlangt werden, daßdie Befugniß, nicht einlösbares Papier auszugeben, nicht misbraucht, und daß die Mengein dem Maße erweitert oder beschränkt werden würde, um dasselbe im Gleichwerthe mitGold zu erhalten, dann könnte man letzteres für den Geldzweck ganz entbehren, außer alsWerthmesser; doch wäre es immerhin zweckmäßig, eine Hilfsmünze von Silber undKupfer für kleinere Zahlungen beizubehalten." — Allein M' Eulloch kommt zu demsel-ben „aber" wie Ricardo. „Leider — fügt er bei — kann eine solche Sicherheit nichterlangt werden" und er giebt dafür Belege zu dem Ersahrungssatze, daß die Ausgebervon Papiergeld, wie andere Menschen, ihr eigenes Interesse mehr im Auge haben als dasder Gesammtheit. Am Wenigsten ist eine wohlverstandene Leitung der Papiermenge dazu erwarten, wo viele Institute Papier ausgeben. Das Unglück der Bankkrisen in denJahren 1792 auf 1793, 1814, 1815 und 1816, 1825 auf 1826 und 1836 auf 1837schreibt M'Culloch den vielen Localbanken zu, welche ihr Papier nach Maßgabe ihrer Pri-vatspeculationen auf den Markt warfen und durch die Folgen nicht nur sich selbst ruinir-ten, sondern auch die Bank von England in Verlegenheit setzten und Tausende an denBettelstab brachten. Er trägt daher ohne Weiteres darauf an, das Ausgeben von Notenauf eine einzige Quelle zu beschränken; er glaubte nicht, daß die Maßregel auf Schwie-rigkeiten stoßen könne, da die Kosten für Anfertigen der Noten und Stempelgebühr, dannder Aufwand, welcher gemacht werden muß, um die Noten in Umlaufzu erhalten, tiefin den Gewinn der Banken einschneiden, was schon daraus hervorgehe, daß diejenigenBanken, welche nur Noten der Bank von England, nach einer mit derselben getroffenenUebereinkunft, ausgeben, gerade so große Dividenden bezahlen als jene, welche fortfah-ren, ihre eigenen Noten in Umlaufzu setzen. — Im Falle jedoch, trotz aller Grundsätzeund warnenden Beispiele, hierauf nicht eingegangen würde, sollte wenigstens die Bestim-mung getroffen werden, daß das Stempelamt den Privatbanken keine Noten eher stem-pele, als bis eine Sicherheit für den Betrag derselben, in Staatspapieren, Pfandbriefenoder Hypothek auf Liegenschaften, bei der Stempelcommission hinterlegt ist. Hierdurchwäre für die bei Privatpapiecgeld unerläßliche Einlösbarkeit der Noten gesorgt. Die zweiteBedingung eines gesunden Zustandes des Papierumlaufes, daß nehmlich das Papier anMenge und Werth keine anderen Schwankungen erleide, als welche die Metallmünze anseiner Stelle ebenfalls erlitten haben würde, ist durch jene Vorsichtsmaßregel nicht erfüllt;es bleibt keine Möglichkeit, sie zu erreichen, so lange nicht das Ausgeben von Papiergeldauf eine einzige Quelle beschränkt wird. Die Charte der Bank von England ist 1845 ab-gelaufen; die Regierung und das Parlament von Großbritannien haben bei Erneuerungihres Freibriefes dafür gesorgt, daß keine neuen Privatzettelbanken mehr errichtet werdenund die vorhandenen die Menge ihrer Noten nicht vermehren dürfen. Hiermit ist derGrundsatz anerkannt, daß nur Eine Papierquelle bestehen soll; die Durchführung abergeschieht allmälig, weil man erworbene Rechte Dritter nicht verletzen wollte. — Eine in-teressante Schrift über diesen Gegenstand ist: „Der Papiercredit von Großbritannien vonHeinrich Thornton", wovon L. H. Jakob eine Uebersetzung geliefert hat (Halle,1803). Der Verfasser leitet den Papiercredit von dem Handelscredit her, dem er denGebrauch des kostbaren Artikels Go ld spart; er zeigt, wie die Vervielfachung derPapiere