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10 (1848) [Not - Pra]
Entstehung
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448
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448 Papiergeld.

Bczoska bereits im Jahre 1833 eine ausführliche Schrift herausgegeben. Sehr zuwünschen wäre überhaupt, daß die Pädagogik nicht blos von Theologen und gar nur ^der künftigen HauSlehrerei wegen (welche, wie Harnisch nachgewiesen ^), dieallerschlechtests Vorbereitung für das geistliche'Amt ist) getrieben würde, sondernvon allen Studirenden ohne Ausnahme, da ja Alle dereinst als Vater oder überhauptals Bürger eines constitutionellen Staats einen pädagogischen und namentlich staatspä-dagogischen Einfluß auszuüben haben, und die Gelegenheit, hierfür auf der Universität sichtheoretisch und praktisch gehörig vorzubilden, um so weniger versäumen sollten, da ja diePädagogik schon ihrer genannten Grund- und Hilfswissenschaften (der Ethik, Psychologieu. s. W-) wegen zu den allerinteressantesten Studien gehört. Wie man Hochschulen fürwahrhaft gut ausgerüstet, ja überhaupt nur für des NamensUniversität" würdig haltenkann, wenn dieses wichtigste Fach ganz unbesetzt ist oder bleibt, wird jedem Sachverständi-gen ganz unbegreiflich Vorkommen.

Wenn wir als eine fernere Hauptaufgabe es bezeichnen, daß die Erziehung vorAllemeine christliche sein oder werden muß, so müssen wir uns mit der Andeutungbegnügen, daß man unter Christenthum keine theologische Dogmatik (weder katho-lische noch protestantische), weder sogenannten Rationalismus noch Mysticismus oderPietismus, sondern die im wirklichen Leben sich bewährende christliche Frömmigkeit ver-stehe, wie sie Joh. 5, 29; 10,37; 17,3; Matth. 7, 21. 24; 12,50; 19,17; Marc.

3, 35; 9,38; Luc. 8, 21; 10,16; I. Joh. 2,4; 3,7.8; Röm. 14,17; 1. Kor. 13,

1 ff.; Jac. 2,14 u. a. a. O. gelehrt und gefordert wird. Eine weitere Auseinander-setzung dieses Hauptpunktes verbietet uns der Mangel an Raum.

Wir erklären in dieser Hinsicht nur noch, daß wir bei aller Anerkennung der Wichtig-keit der Religion und somit auch der Kirche für die Erziehung doch die sogenannte Eman-cipation der Schule (worunter wir in dieser Beziehung den Organismus des ge-summten Erziehungs- und Unterrichtswesens verstehen) aus der Bevormundung der >Kirche ebenfalls für eine Hauptaufgabe unserer Zeit halten, welche auch aus den Principiendes constitutionellen Lebens sich ergiebt. lieber diesen Punkt so wie darüber, daß an dieStelle der Kirche dann eigene leitende und Aussicht führende Behörden (ein Erziehungs-und Schulralh) treten, und daß in allen größeren Staaten ein eigenes Ministerium desCultus organisict werde, verweisen wir auf die treffliche Ausführung in RobertMo hl's Polizeiwissenschast (1.418 ff.) und schließen diese Andeutungen über Päda-gogik mit den die Wichtigkeit derselben auch für das Staatsleben so treffend bezeichnen-den Worten Jahn's^):Ein Heilungsverfahren von Grund aus ist nur in derVolkserziehung gegeben; sie impft mit Schutzstoff den alten Stamm, läßt dazusonder Gefahr den Keim aller künftigen Seuchen verlieren, zieht im Volke ein neues, ver-edeltes Volk auf. Sie ist die wahre Geisterschaft des Volks, und ohne sie wird diebestgegründete Verfassung eine papierne Windfahne; ein Zauberbuch, das Keiner lesenund verstehen kann; eine angebcannte Kerze, die der leiseste Anhauch ausweht."

l)r. K. H. Sch ei dler.

Pairie, Pairskammer, s. Constitution, Deutsches Landesstaats-recht und Stände.

Pandekten, s. Oorpuo juris.

Papiergeld. I. Begriff. Papiergeld (pspier monnaie, paper monez?)ist ein Werthzeichen von Papier mit darauf bemerkter Geldsumme, welches die Eigenschaft ^hat, im Verkehre statt der Metallmünze zu dienen, so daß es ihre Stelle vertritt. Wiedie Einführung des Metallgeldes eine Folge der Arbeitst Heilung ist, so ist dieEinführung des Papiergeldes eine Folge der Entwickelung des Credits. DasMetallgeld ist ein Gut, welches für alle übrige in den Verkehr kommende Güter gegebenund genommen wird und den unmittelbaren Gütertausch in einen Tausch gegen Münzen,in Kauf und Verkauf, verwandelt. Das Papiergeld bedeutet einen Werth, welcher ,

83) In dem trefflichen pädagogischen Romane: Leben Kaßkorbi's (1817). I. 244; II.

18. 49. 271; vergl. Schleiermacher's oben eit- Abhandlung.

64) Bolkschum S. 141. 212.