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Pädagvgik.
hung taugt, beweist auch das Beispiel der Römer, worüber Hume in seinen politi-schei^Versuchen treffende Bemerkungen gemacht hat)").
Es kommt hinzu, daß eine Nationalerziehung in jenem Sinne nur in einer Periodemöglich ist, in welcher ein Volk oder Staat noch klein oder wenig gebildet ist, nicht aberbei Nationen, die, wie die heutigen europäischen, aus so vielen Millionen Menschen be-stehen, die in Folge der Civilisakion eine unendlich ungleichartige Masse darstellen").In dem heutigen Europa kommt hierbei noch der Umstand in Betracht, daß die christ-licheReligivn und Kirche, welche doch die Basis unsers ganzen höhern Lebens aus-macht, keineswegs als etwas der Staatsgewalt Untergeordnetes, sondern vielmehr alseine in ihren innern Angelegenheiten durchaus selbstständige Macht angesehen wirdund werden muß, während in den antiken Staaten, wo sich Nationalerziehung fand, dieReligion als bloße Staatssache galt und als solche eben hauptsächlich jene bewirkte ").Aber selbst wenn noch gegenwärtig eine solche Nationalerziehung möglich wäre, sowürde sie doch mit den bei uns allgemein geltenden Rechtsbegriffen in Widerspruchoder unrechtlich sein, weil sie das in dem neuern, besonders germanischen Staatslebenals obersten Grundsatz geltende Princip des Rechtes der individuellen Selbststän-digkeit aufheben würde.
Eine N ation a l er zieh un g in der obigen Bedeutung kann und darf es mithingar nicht mehr geben, und eben so wenig eine Staatspädagogik im strengen (anti-ken) Sinne des Worts, sofern man darunter das System der pädagogischen Mittel undKünste, Grundsätze und Maximen versteht, wodurch die „Staatsgewalt" das „Volk"nach ihren Zwecken zu eyziehen sucht. Es ist übrigens nur zu gewiß, daß man im Inter-esse des Autokratismus, wo nicht Despotismus, auch noch in neuerer Zeit öfters sich er-laubt hat, unter dem Vorwände der Sorge für Volksbildung ftaatspädagogische Versuchein jenem Sinne zu machen, worüber v. Rotteck eben so treffend als kräftig sich geäußerthat"). Wie zeitgemäß diese Mahnung war und zum Theil noch ist, bedarf keiner weit-
die besseren aufbewahrt hatten; die politische Freiheit war sehr gering; der Senat galt überAlles; die Versammlung des Volkes, d. h. die der freien Lakonier, hatte beinahe gar Nichtsund die der freien Spartaner sehr wenig zu sagen; die bürgerliche Freiheit fand gar nicht' Statt, da Keiner das ihm Angewiesene weder veräußern, vermehren noch vermindern durfte.Wahrlich, eine furchtbare Verfassung, die das Herrlichste im Menschen lähmte und tödtete,um der physischen Gewalt die größte Ausbildung zu geben."
4L) „Die glorreichste Periode der römischen Geschichte, aus einem politischen Gesichts-punkte betrachtet, ist die zwischen dem Anfänge des ersten und dem Ende des letzten pani-schen Krieges; als das gehörige Gleichgewicht zwischen dem Adel und Volke durch dieKämpfe der Tribunen festgestcllt und durch den Umfang der Eroberungen noch nicht ver-loren worden war. Gleichwohl war gerade zu dieser Zeit das gräßliche Verbrechen desVergiftens so gemein, daß während noch nicht einem Jahre ein Prätor über dreitausendPersonen (13t. Illvii I. 4V o. 43) in einem Theile von Italien wegen dieses Verbrechensam Leben strafte, und dabei noch immer mit Anklagen dieser Art zu thun hatte. Ein ähn-liches oder vielmehr ärgeres Exempel findet sich in den früheren Zeiten der Republik (iä.Ilb. 8. e. 18). So verderbt im Privatleben waren jene Leute, welche wir in ihren Ge-schichten so sehr bewundern." D. Hume, Polit. Vers, übers, v. Kraus. S. 212.
46) Hierüber finden sich sehr gute Bemerkungen von Gentz in seiner Uebersetzung derBurke'schen Schrift über die französische Revolution. Bb. II. S. 301. Vergl. Zachariäa- a. O. S. ILO.
47) Vergl. I'uäor, qua vis et rstions juvenes xraeci et romsni instituti luerint.Lerol. I82L, und die das. angeführte Literatur.
48) Lehrbuch der materiellen Politik. S. 311. „Die Sorge für.Volksbildung oderEr zi ehu n g kann, je nachdem dabei die Regierung einen Standpunkt oder eine Richtung nimmt,eine dem obersten Zwecke des Rechtsstaates sehr gefährliche oder verderbliche Wirkung haben.Schon mehrere alte Gesetzgeber, deren angebliche Weisheit anzustaunen die Schüler lernenund die Gedankenlosen gewöhnt sind, haben sich die Aufgabe gesetzt, die Bürger zu Werk-zeugen oder Mitteln eines phantastisch oder selbstsüchtig aufgestellten Zwecks, oder der Reali-sirung einer aus Eigensinn, Befangenheit oder Unlauterkeit fest gehaltenen Idee zu erziehen.Vorzüglich in Priesterreichen, wie in Indien, Aegypten und bei den Israeliten (in derneuesten Zeit am Auffallendsten im Jesuitenreiche von Paraguay), finden wir solche Erzie-hungökunst emsig und auch mit Erfolg getrieben. Aber auch Lykurg, Pythagoras und theore-