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10 (1848) [Not - Pra]
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Pädagogik.

Diese große Wichtigkeit der pädagogischen Praxis und Theorie führt uns nun näherzu der staatswissenschaftlichen Erörterung über das: ^

1I>. Verhältniß der Staatsgewalt zur Erziehung und den wah-ren Begriff der Staatspädagogik. Im Allgemeinen betrachtet, stehen sichhier zunächst zwei Hauptansichten einander, und zwar contradictorisch, entgegen. DerStaat kann sich entweder selbst und zwar ausschließlich der Erziehung der Jugend unter-ziehen, oder er kann dieselbe den Eltern (oder anderen, deren Stelle vertretenden Privat-personen) gänzlich überlassen. Jenes System giebtden Begriff der öffentlichen oderNationalerziehung, dieses den Begriff der häuslichen oder Familiener-ziehung ^). Die erster? betrachtet die Menschen nicht als selbstständige Individuen,sondern nur als Theile eines Ganzen, nur als Glieder des Staatskörpers; ihr liegt die» Idee zu Grunde, daß der Charakter der Nation ein Thcil des Staatsvermögens oder desStaatscapitals sei, daß die Regierung, so wie das Staatsgut in ihrem Interesse zu ver-walten, so den Nationalcharakter in ihrem Interesse auszuprägen, den Charakter des Her-anwachsenden Geschlechts dem Nationalcharakter zu- und nachzubilden berechtigt sei. Diehäusliche oder heimliche Erziehung beruht dagegen auf der Ansicht, daß in Beziehung aufdie Rechte der Staatsgewalt die Nation aus Individuen bestehe, daß in derselben Bezie-hung zwischen dem National- und dem Staatsvermögen eine scharfe Gränzlinie zu ziehensei, daß sich nicht der Staat die Nation, sondern daß sich die Nation den Staat aneignensolle. Eine wahre Nationalerziehung giebt es nur da, wo die gesammte Jugend der Na-tion in einer oder in mehreren öffentlichen Anstalten von Männern, welche der Staat ange-stellt hat, nach derselben Methode unterrichtet und erzogen wird, so daß die häusliche Erzie-hung, ausgenommen etwa in den ersten Jahren der Kindheit, gänzlich ausgeschlossen ist.Eine Erziehung dieser Art hat ihrem Wesen nach den Zweck, dem Heranwachsenden Ge-schlechts die Bildung zu geben, welche dem Interesse des Staates, von welchem sie geleitetwird, entspricht. Die Geschichte kennt nur wenige Völker, welche eine Nationalerziehungim strengen Sinne hatten, wie z. B. die Kretenser und noch im höheren Grade dieSpartaner, bei denen allein dieser Begriff streng durchgeführt ward. Dieses letztereBeispiel spricht indessen keineswegs für den unbedingten Werth einer Nationalerziehung,da hierbei die eigentlich menschliche Ausbildung über der blos politischen, die dochjener unterzuordnen ist, gänzlich vernachlässigt wurde und selbst letztere nicht im wahrenhöheren Sinne des Wortes Statt fand, da die Spartaner ganz eigentliche Staats-sklaven waren "). (Wie wenig überhaupt eine blos politische und kriegerische Erzie-

Leben, und wie Veränderungen in einem Gebiete auch ähnliche Erscheinungen in anderenHervorrufen, tritt uns im ganzen Verlaufe der Geschichte, namentlich vom peloponnesischenKriege an bis auf die neueste Aeit, klar und deutlich entgegen. Doch ist in den verschiedenenEpochen auch das Wechselverhältniß zwischen Erziehung und öffentlichem Leben verschieden.In der alten Geschichte waren beide Erscheinungen mehr gleichzeitig, und wenn das Außen-lebcn eine Umgestaltung erfuhr, dann zugleich auch die Grundsätze und die Weise der Er-ziehung. Im Mittelalter ging das Oeffentlichc und Aeußere der Veränderung in der Er-ziehung voran, denn der gewaltige und unbewußte Drang des Gefühls mußte sich erst durchdie That abkühlen, ehe er sich zu Gedanken läutern konnte. In der neuern Aeit dagegen,wo die Ideen erst im Geiste hervor- und einander gegenübertreten, ehe sie zur Erscheinungin der Außenwelt gelangen und realisirt werden, ist die Umgestaltung der Pädagogik theore-tisch wie praktisch immer Vorbotin einer äußern Veränderung gewesen, von der Zeit an,wo durch das Wiedererwachen des elastischen Alterthums und durch Lheilnahme von 3000Schullehrern in Italien am Oratorium der göttlichen Liebe (Ranke, Geschichte der Päpste.I. 140) eine neue Richtung in Geschichte und Literatur vorbereitet wurde, bis auf die großeBewegung unserer nächsten Vergangenheit."

43) Aachariä, Vierzig Bücher v. Staat. Bd. IV. 2. S. 133. Vergl. Nie-meyer, Grunds, u. s. w. und die das. angef. Literatur.

44) E. M. Arndt, Fragen über Menschenbild. II. 260; Dessen Erinnerungen(1840). S. 334 ff. Man so, Sparta. I. 148. Filangieri, Syst. d. Gesktzg. VII.S. 22 f. Fr. Jacobs, Des Demosthenes Staatsrcden. S. 87 f. Fr. Ancillon,Ueber die Staatswissenschaft. S. 168 f.:Sparta war Nichts als ein großes militärischesKloster; die sogenannten Familien waren nur Kinderfabriken, die ihre Waare dem Staateüberlieferten, nachdem sie gleich bei ihrer Erscheinung die schlecht gerathenen getödtet und